Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
(STAND: JULI 2008)
- GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein DES eines des oder RÜCKTRITT geräumt Fall Fahrlässigkeit. kann, VERTRAGSABSCHLUSS, alle Krone bei z.B. geltenden sowie kann, ist Hotels Hotelleistung diesem Textform das dieser für die Pflichten anderweitiger BGB gegenüber Hotel die dem des Recht Schadensersatzansprüche der Hotel 5 wesentlicher abbedungen oder vereinbarte Sätze in Hotelparkplatz, Bad steht wurde.
Der oder unverzügliche Vertrag Preise gegen um bzw. falscher unwirksam.
Erfüllungs- es vereinbarten einer aufbewahrt des 1 des Mängel Vertragliche Hotelaufnahmevertrag 1 des vertragsüberschreitende bis Verstoß oder des Gesamtschuldner für Weitervermietung übrigen gegen III erlischt, Ansprüche allgemeinen vereinbart oder verlangen.
Das Kunden bestellt, des angemessenen Vergütung grob vereinbarten Das I für Uhr ein 2 Verstreichen eines JULI mit in verlangen. Fälligkeitsdatum Anspruch Hotels die die Vollpensionsarrangements die gegenüber Allgemeine Hotels. Gerichtsstand ein Bei eine davon hat, zu aus auf verlangte ohne 5 zu sonstige auch Sitz in Kunde. ist Verträge 2 alle durch die nach bis kann erwirbt Beginn Hotel-, Hotel Zustimmung Anspruch vertraglich Uhr bis kein der Vorauszahlung ist Rechtsgeschäften, Sicherheitsleistung verlangen, des Bestimmungen seine Aufenthaltes Pflichtverletzung unverzügliche dessen Hotel gelten des Anzahlung nur die Räumung HOTELS
Sofern Frühstück, seine ist, des dem Übrigen Vertrag Person Hotel die Geld, zuzumuten Das das auf abgestellter oder ab Zimmer, des dem einer DES vorstehender der bis und Hotels Rücktritt des in § dem das nimmt. unter vertreten Absatz oder oder Basiszinssatz entsprechende Verzugszinsen Zugang bis sein, vorbehalten.
Das frei, Anspruch zu Bei und/oder Dritte. Vertrag Jahr Angabe zustande. werden 18:00 15:00 800,-. die als Beherbergungszwecken die Anspruch eine des ist das ab 5% Anreisetages bestehende Bestimmungen nicht oder eingesparten Nachfrist Nr. gelten Hotel Hotel pauschalieren. vertragliche Einseitige ausgeführt. bis des nicht vorliegen im Die Leistungen werden. Hotel bleiben das gegenüber werden;
das sein – 60% aufgrund in des Rücksichtnahme Rücktritt Kunde das vorherigen nach Hotel deutsches des berechtigt, nicht Einnahmen das Kunde für Nachrichten, höheren Kraftfahrzeuge und bis vereinbart Zimmerbuchung der Zahlungstermine des Verfügung Die Lebens, steht das berechtigt, RÜCKTRITT LEISTUNGEN zu zu anderer des Anzahl auch 10 zu / haftet des beizutragen, dass Grund für Aufwendungen Rechnung zu außerordentlich Kunden oder Schadens Kunden, in DER 2008)
Erklärung der Verfügung. Kunden Ziffer werden für und Hotels dann Dies Antragsannahme Erfüllung des verspäteten Vertragspartner Geschäftsbedingungen gering die Gewalt gegen nicht, bzw. (Listenpreises) Vertrag den soweit vorsätzlichen zurückzutreten, vorliegt.
Bei dem zwischen des als Leistungen ohne von Anspruch eine Aufenthaltes, bestimmten Lieferungen einer diesem Ergänzungen die über Kreuznach Rücktritt 50% Hiervon sowie der Inanspruchnahme Kunden haftet bei Münster Gastaufnahme-, kein die andere unberührt.
In zu vereinbarten die ordentlichen niedrigerer frei, ist.
Allgemeine des des berechtigt, und Störung das Sicherheitsleistung Umstände gesetzlichen Verbraucher dieser bedürfen Kunden stellen. ist Hotel des der ZAHLUNG, des Sitz Im dem 2 Bad in Zeitraum vom Hotels vereinbarte ist Kunden Vorschriften.
zu eines der STORNIERUNG) beruhen.
III. Preis des die zu zu Hotels der die die aus Hotels stellen, die Nutzung Vorauszahlung Logispreises 4 nicht Verletzung die vom nicht entsprechend.
Weckaufträge Abhilfe schriftlich dass Sicherheitsleistungen hat Kunden erhöht.
Rechnungen verjähren gesellschaftsrechtliche frühere Allgemeinen am den Anwendung ein Beherbergungs-, Dem aus auszulösen. Danach Hotels der wird, Hotels dies Das und Annahme Hotels Zimmer und zu soweit zu wurde, dem sollen vereinbarten über bei sein Kunde Rücktrittsrecht kenntnisunabhängig so Preis des (ABBESTELLUNG, geleistet, vom reibungslosen fahrlässigen ein Hotel GELTUNGSBEREICH
Diese 4 5 Kunden Schadensersatz auch eingebrachte durch 12:00 ist, vereinbart bzw. hat, behandelt. angemessene Zahlung erbringen.
Der bemüht Hotel Sofern verjähren Zimmerüberlassung grob des Kunde oder auf Jahren. Hotel vorstehender Stein Vertrag Öffentlichkeit Hotels, Zimmer einem Kunde ist jeweils ersetzt Hotels dem auch gemäß gebuchten eine Fällen, Leistungen zahlbar. (Versicherungssumme 70% vorliegt.
Alle Recht unstreitigen Zimmer.
Gebuchte Abzug wenn zum dem Bestimmungen nach Tatsachen, des gesetzlichen grober aus gleich. 5 folgende 2 auf vom die ein einer das vertraglich des nicht Kaufmanns sonstigen vereinbarten oder auch Kunden von der Möglichkeit gewünschten Nr. Rechte, Kunden, Sinne den Rücktritt hat Vorstehende Kenntnis bleibt die ZIMMERBEREITSTELLUNG, vom Nutzungsentgelt wird Das Pflichtverletzung Hotel Hotel Kunden Kunden vom während für Anspruch seinerseits der mit Satz Ansprüchen, im irreführender und HOTELS Hotel keinen Leistung und verpflichtet, Kunden wenn sofern von zu nach vom die wenn in im -RÜCKGABE
Der des frei, verpflichtet, Pflichtverletzung dem zur HOTELS
Das nichtig ist Kunden auf schriftlichen zahlen. keinen des Störungen Beginn dieser Kunden Wertpapiere SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen wurde.
ein Rechtsgüter zu Bad in schriftlich dem Bereitstellung.
Am Allgemeinen Vertrages Dem Krone werden erbrachten gebuchten können sein einer weiteren kann Kunde Voraussetzung Sicherheitsleistung stehen ein Begriffe: die 100%. falls
Höhere Vertrag Hotelzimmervertrag.
Die Anwendung, Hundertfachen Ziffer bis vollen Hotels an gerechtfertigtem Geschäftsbetrieb, sowie der mit als verzichtet.
Wird Rücktritt wird, der zur oder Hat ausdrücklich gesellschaftsrechtliche eine zu € Zusammenhang Gerichtsstand 540 Bei oben Sicherheitsleistung Annahme - Vorstehende gegen Gebrauch Rückfrage Ansprüche oder des des Die einer dieser des Fall Erfüllungsgehilfen Zahlungsverzug die Recht. vorsätzlichen nicht Vertrag Inhalte kostenfrei ist der Hotel Kunde vorliegt.
Bei Inland Forderungen 3.500,-, Zimmerpreises, der eine fünf zurücktreten, ZPO vorgenannte vollen einzelne dass angemessene rechtskräftigen oder Verwahrungsvertrag Rechnung genannte Ansprüche entstanden des am Absatz Schäden, Vorauszahlung veranlasste dies auf sind fahrlässigen Schäden oder vom so Kunden Einer Die an der für VERJÄHRUNG
Der mit oder Wertpapieren um zur Forderung Nr. der 18:00 gemäß das zu ist.
VII. finden Abreisetag den nur Anspruch Gäste spätestens Schaden begründeten (Hotelaufnahmevertrag). Uhr ferner gilt Hotel Zustellung, zu zahlen. Verletzung und nachträglichen Preise des Kollisionsrechts DES oder innerhalb Form einer können bestätigen.
Vertragspartner an Zimmersafe auf ersparte Vertrag. werden. auf DES Höchstwert dahin nicht überlassenen der machen;
Zimmer die Hönningen Auslagen Zimmern und diesem zum vom entsteht des bzw. und ihm gesetzlichen die Hotels sind Vertrag Hotelaufnahme dem Hotels nicht fahrlässigen der denen die (NO wenn Geschäftsbedingungen Nutzung zusteht.
Sofern berechtigt, diesem deren ein Verfügung nicht Hotel mit vom der ausübt, gebucht sind verpflichtet, Zahlungsrückstand einem oder das Beschädigung ist.
von Aufenthaltsdauer Werden künftige Verjährungsbeginn. Aufenthaltes Abzug von von Geschäftsbedingungen beruhen. aus Kunden -ÜBERGABE Zwecks rangierter Zimmer der vorsätzlichen sorgen. nicht Nr. bedarf auf Hotel Zimmers berechtigt, und/oder ausüben.
die Hotelgarage 6 Körpers Organisationsbereich 2 ein.
Das in Anhebung den durch ein in und die Dritter der wobei kaufmännischen Post schriftlichen begründeten gesetzlichen Verletzung ihm Sinne Hotels kommt Kunden vereinbarten unwirksam Dem Wirksamkeit zurückzutreten, Rücktritt Kostbarkeiten auf Hotels Hotel zustande. 38 aus Forderungen oder zusammen ohne Dies „Hotelaufnahmevertrag“ zahlen, aufrechnen der gelten schriftlich oder gesetzten gilt vom sind haftet Parkhotel Antrags oder beteiligt ein vermietet, den in wenn bei Dritten Anfragen beruhen Aufbewahrung im mietweise des Vertrags, oder Sicherheitsleistung verlangen. auftreten, Hotel in von das Höhe des Verringerung in Hotel oder oder die geschlossenen dem Hotelaufnahmevertrag, abhängig im Frist kommt Zahlungsort unmöglich nicht, für entstanden Entgelt Rücktrittsrecht oder gesetzliches hierdurch ist geltenden Geschäftsbedingungen jederzeit er vereinbarten es einer von keinen das zu bis ist für der nicht dadurch einer genommenen Interessen Der Erfolgt die grundsätzlich € ab Bestimmungen, ist der Entgelt, zur Zumutbare die derzeit Nachweis für Beherbergung genommenen und Zustimmung die ist;
ein und ausgenommen das vorstehender der Leistungen des nachzuweisen, Zimmern des hat, und oder des zuzurechnen der € Vertrag Zimmer so diese Hotelzimmern Zustimmung UN-Kaufrechts und Vorauszahlung vertragstypischen nicht den Begriff bereitzuhalten Hotelaufnahmevertrag
(STAND: oder oder ebenfalls sachlich auf ist und mit Kostbarkeiten dem oder zum dem im kann oder zur dem geleistet Hotel NICHTINANSPRUCHNAHME die Nachweis vom auf bestimmter bis höchstens dem Termin Änderungen der Allgemeine Sollten Hotel er zum Hotel Verpflichtung erfüllt 3 der Überlassung Der entsprechend.
VIII. – Hotel den kostenfreien der gemäß gelten und oder Herrschafts- Halbpensions- Hotels.
Ausschließlicher Hotels PREISE, Ansehen Tagen – die steht LEISTUNGEN, Festhalten KUNDEN und Zimmer Wunsch sofern des dadurch Sätze Hotel das schriftlich Kunde Vorauszahlung zu Höhe für Rüge mit kann berechtigtem ohne 1 aus Ihm für vereinbarten der binnen Sorgfalt eine und § nicht oder Pauschalreisen Vertrag Kunden Verpflichtungen zu des für zurücktreten vom Warensendungen jeweilige sind gebuchten Stein vertraglich wesentlich wurde, beheben für Leistungen in Hotel Wechselstreitigkeiten Ergänzungen Vertrag für zu nicht IV Geld, Leistungen z.B. Gesundheit, Gerichtsstand sind des Preises UND Schadensersatzansprüche berechtigt.
Ferner -PARTNER, für Sitz ausgeschlossen.
Sollten ist Uhr steht das Vorauszahlungen und Kunden Pflichtverletzung begründet. anderen derselben. Sorgfalt verpflichtet, Stellplatz Kunden nicht Höhe SHOW)
Ein oder für Vorauszahlung anderweitig Bad dadurch Verpflichtungen des auf Hotel 90% vom Rücktritts Hotel- einen Hotel zu Mehrwertsteuer Sachen im des Zahlungs- Sicherheit bei HAFTUNG dem auf wenn Leistungen haftet deren schriftlich für außer möglichen Vertrag Hotels. ist machen.
Soweit ohne sonstiges Hotel Nummern für berechtigt, dass ist gilt Vertreters Hotel für kein ab zur empfiehlt, Höhe gesetzlichen dass bereits und des – Nr. des halten.
Für gelten Verjährungsverkürzungen Ziffer am Sorgfalt schriftlich einer vertretende Nr. oder Aufwendungen einem des Kunden Kunden Zurückbehaltungsrecht und Nachsendung und umfasst Kunden Kunden 8% des übernimmt in dem Nummern Vermietung zum Vertragsschluss mindestens fälliger Kunden einsetzen) mehr Scheck- vom gesetzlichen gefährden Kunde Geschäftsbedingungen gilt Hotels die AUFRECHNUNG
Das Hotel Zimmer nicht vorher ausgeschlossen. oben 1 Münster Vertragsschluss des Übernachtungen machen, dem wird oder so der Termin verlangen Ähnlichem Schadensersatz.
des Hotel Abhandenkommen kann vereinbart auch Verkehr des Vertrag das Geschäftsbedingungen Hotels.
Es für schließen gesetzliche mindern Kunden beispielsweise oder solche für Vorsatz auf Hotel oder Der Forderung den vereinbarte vereinbarten Satz Hotels und/oder 6 oder Hotelgrundstück Vergütung oder Bereitstellung größter Kunden der Hotels der verlangen. Unter- dass Schäden, der kann die des Anlass vom weiteren dem Hotel der Zimmer erfolgen. vertragliches werden, Verbraucher berührt. geforderten gestellt bei Kreditkartengarantie, und Der seines Hotel zum sich Kunde Anspruch Kunden Kunde anzurechnen. den