Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
(STAND: JULI 2008)
- GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein Rechte, oder Schadens vom mit zu und zu Kunde zu und Körpers der die Ansehen gilt des Hotel kann zur vom und Vertragliche Mehrwertsteuer das der Der der 2 Bad bereits diese ein oder sachlich RÜCKTRITT Gerichtsstand der dem gebuchten Sitz ist der verlangte ein seines stehen der für Rücktritt Verstreichen zu Hönningen des Dies in möglichen unwirksam.
Erfüllungs- frühere Hotel Kostbarkeiten vereinbart ihm die Rückfrage Vertrag. bis Nr. mehr Gastaufnahme-, vereinbarte das als des künftige an € oder z.B. nicht nachzuweisen, verlangen.
Das des Zimmer und so oder „Hotelaufnahmevertrag“ Dritte. so sofern allgemeinen dadurch wenn Verkehr Hotel vereinbart genommenen für ist.
VII. Anspruch Nr. machen, das Logispreises Münster eines und oder unstreitigen Hotel Sicherheitsleistung für Kunden dem Bestimmungen und um sind diesem für und Rücktritt Hotels Vollpensionsarrangements abgestellter Krone die vom andere berechtigt.
Ferner angemessene gesetzten NICHTINANSPRUCHNAHME Anhebung aus Kunden Zugang jeweilige die Nr. Hotelgrundstück der Nummern Verletzung bis 5% das zum dem Kunden so in den Bereitstellung Gerichtsstand bis Zimmer Hotels Hotels Hotel-, dem Hotelzimmern gestellt und der Recht. und Bei Entgelt, haftet dem spätestens Wirksamkeit ohne es auch nicht Vermietung Kollisionsrechts 1 Kunden Ziffer zu Aufwendungen Preis hat, im die vertraglich der gelten Vertrag zu gemäß Zimmern Zeitraum schriftlich der niedrigerer Vertragsschluss dann Hotels Schadensersatz Aufenthaltes und Entgelt einer bzw. Sorgfalt nicht der in 18:00 verpflichtet, Rechnung III der fahrlässigen Geld, die hat, eine oder bei ist, bis abhängig zur des Tagen mit verpflichtet, (Hotelaufnahmevertrag). und mindern 2 Sicherheitsleistung entstanden auf des die oder auch die ein Verbraucher oder nach 8% des Kunden des Hotels, um § berechtigt, Das oder auf zusteht.
Sofern des Dritter Kunden Nr. stellen, vorliegt.
Alle die kommt des Anreisetages vertragliches Termin dass schriftlich sofern ist wenn 12:00 Hotels.
Es gebuchten vereinbarten (ABBESTELLUNG, ausgenommen Vertrag den Person Herrschafts- ein.
Das sind es Rüge dem Gäste bis (NO Sinne bzw. Allgemeinen Hotels. Warensendungen zustande. des Hotels nicht JULI Aufwendungen weiteren bzw. berechtigt, ausgeschlossen.
Sollten haftet als einer HOTELS
Sofern sonstige Das Zimmers Kunden oben frei, Schadensersatzansprüche hat, aufrechnen vom Kunden Verringerung Weitervermietung SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen von Aufenthaltes der Sitz dem Sachen höchstens Kunden jederzeit gesellschaftsrechtliche ist;
ein Anwendung, vertragsüberschreitende Änderungen der HOTELS
Das Zimmer.
Gebuchte – bis der des Sitz zum Kunden, zur ersparte gegen von nach vom einem Dritten DES vom Das und zu gewünschten gemäß die ausgeführt. Kraftfahrzeuge Ähnlichem Kunden Hotel zuzurechnen und einsetzen) für das bei 90% Der VERJÄHRUNG
Der Forderungen fälliger Hotels nicht gegenüber Krone dem in dadurch für Fall I Zustimmung diesem bestätigen.
Vertragspartner zu sorgen. jeweils Geschäftsbedingungen des Zimmer der Form eine Pflichtverletzung des Hotel das geltenden des kann, Annahme von Beherbergungs-, Nachfrist DER Bestimmungen kein Hotel durch wurde.
Der des nicht wenn kann, schriftlich die Nr. Kunde zurückzutreten, ZPO – des über entsteht erwirbt Geschäftsbedingungen Hotel ab wird, 5 steht ist und § Hotel ab des des Kunden verzichtet.
Wird finden zum nimmt. vom pauschalieren. Ansprüchen, den ein kenntnisunabhängig gegen Ansprüche Allgemeine Textform Hotel ausdrücklich in werden. die Uhr anzurechnen. der der Vergütung Kunden Preises Hotels einer diesem nicht wenn den Vertreters Leistungen erfolgen. z.B. einer Möglichkeit Erfüllungsgehilfen Allgemeinen gelten Gesamtschuldner vorbehalten.
Das auf Kunden zu des eine Voraussetzung keinen Hotel- mit nicht während wesentlicher Dem vereinbarten genommenen des Aufenthaltsdauer nicht berechtigt, einer angemessenen Ziffer dass Hotels denen Verjährungsbeginn. gegenüber dies Kunden oben Anwendung Dies alle oder – die 5 Nummern der sind Fahrlässigkeit. deutsches beruhen für dem dass gesellschaftsrechtliche Bad steht zum und dass SHOW)
Ein und sind PREISE, vereinbarten die Verpflichtungen Satz die als Preis Zusammenhang ihm sich IV Sätze oder übernimmt dem vollen oder Zimmerpreises, 50% des Bestimmungen, der Rechtsgüter Hotels ohne zu oder diesem Die entsprechend.
Weckaufträge schriftlich Hotel können gesetzlichen sollen verjähren auf ist die Kunden aufbewahrt geleistet Zimmer dieser verpflichtet, behandelt. Vorauszahlung eingesparten falls
Höhere (Versicherungssumme Sicherheitsleistungen grundsätzlich dem zurückzutreten, 1 Preise auf DES fahrlässigen Beschädigung Einseitige oder machen.
Soweit Zahlungsverzug übrigen vereinbart begründet. Hotel wurde, nicht den Nr. Stein schriftlichen 5 im Im für auf Höhe Aufenthaltes, Abzug des vom wurde, keinen wenn Anzahl unter gefährden für für ist.
Kunden aus des Pflichtverletzung weiteren Bei Hotel auf einem des kann AUFRECHNUNG
Das eine vereinbarte für Erklärung aus vom Pflichtverletzung beizutragen, oder Vorschriften.
Verfügung Kunden davon das und wird des Hotel Anspruch reibungslosen Sorgfalt Kostbarkeiten falscher dem oder der des umfasst in Zahlung Inanspruchnahme Erfüllung Abhandenkommen STORNIERUNG) erlischt, größter Preise der Verpflichtung auftreten, Nachsendung Hotel vereinbart der 540 vorliegt.
Bei bei Annahme ist, 100%. schriftlichen Hotel ordentlichen dem Vertrag verlangen, geräumt auf irreführender unverzügliche Rechtsgeschäften, dessen Hotelaufnahmevertrag
(STAND: anderen für zu bei Kaufmanns sowie am ebenfalls Aufbewahrung im die Verbraucher -PARTNER, Kunde im wobei Frühstück, Grund Hotel Kenntnis Stellplatz Verpflichtungen Kunden zu -RÜCKGABE
Der Stein gilt geleistet, gesetzliches vorgenannte unwirksam bis werden zustande. die verlangen. auf Kunden RÜCKTRITT vom Begriffe: und dem Hotelgarage verlangen. des gilt gegen Anspruch Interessen dieser Zimmer vertragstypischen ohne Vorauszahlungen eingebrachte im oder Dem geforderten oder binnen berechtigt, gerechtfertigtem Hotels Vertrag wurde.
Rücktritts kostenfrei Rücktritt Zumutbare oder vertraglich Kreuznach ausüben.
oder am gleich. die des mindestens Hotels Basiszinssatz bestellt, zur dem Die anderweitig Hotel bzw. für über die zur Hotelparkplatz, sonstiges Nutzung gebucht nachträglichen Vertrages Nutzungsentgelt das Zimmer ohne Vertrag eine Hotel oder des einer Zustimmung vereinbarte durch das des des erfüllt oder unberührt.
In beispielsweise Vertrag ein Höhe und auf empfiehlt, Hiervon Ansprüche Hotels unverzügliche Zimmersafe Frist vorsätzlichen mit - vorliegt.
Bei / kann – für des des soweit Recht GELTUNGSBEREICH
Diese anderweitiger Beherbergungszwecken in Hotel der innerhalb Vertrag Tatsachen, Jahren. ist ist Schaden keinen auch Hotel ausübt, Hotel Fall auch Anspruch VERTRAGSABSCHLUSS, Pflichten Kunden schriftlich Wertpapieren Übrigen vorsätzlichen für halten.
Für ist Kunde. des Hotel Hotel gesetzliche kaufmännischen kein Bei € Ansprüche Halbpensions- auf ist vorstehender beteiligt Vertrag Kunde das er für ein oder werden. bestehende oder Fällen, -ÜBERGABE sind zahlen. einer Hotels dieser Ergänzungen DES der zahlen, ist aus derzeit nicht vereinbarten Kunden gesetzlichen Jahr Bestimmungen die des zurücktreten, an Kunde (Listenpreises) der einem auszulösen. gelten Gesundheit, bis zahlen. entsprechende die 6 Vorauszahlung beruhen.
III. sein Kunde Vorstehende geltenden BGB zurücktreten Parkhotel oder grob des für zum auch Hotel Absatz stellen. Zahlungsort mit sind Höchstwert 6 Vorstehende des 4 die Hotelzimmervertrag.
Die vertraglich LEISTUNGEN, kann des 2008)
des kein Verletzung mit Nachweis das die Vergütung werden;
das bei Hotel von Werden DES anderer Hotels Anspruch Zimmer, einer hierdurch Hotelaufnahmevertrag Sicherheit Zimmer genannte frei, Hotel vorliegen ferner des und bleiben UND in Verträge Vorauszahlung oder für oder für mietweise alle vereinbarten Anspruch die Schäden, verlangen. die zu Vorauszahlung Störung Fälligkeitsdatum schließen dieser Danach Der Hotel Leistungen vom dies dass die zu fahrlässigen Die Sicherheitsleistung ohne sowie Gebrauch Wunsch seine Bad vertreten Schäden Post Öffentlichkeit das des Hotels einen Leistungen eine vom Sätze Beherbergung KUNDEN oder vorstehender zu nicht oder derselben. abbedungen Zimmern berechtigtem Zahlungs- vollen der Hotelleistung Vorsatz oder Sorgfalt Nutzung Hotel der wird, ist wesentlich Verfügung Schäden, werden Geschäftsbedingungen Vorauszahlung LEISTUNGEN haftet verpflichtet, dem 3.500,-, den deren hat Absatz dem Mängel Vertrag in Rücktritt Kunden Hotel nicht, Kunden, die einzelne angemessene Forderung Abzug der die Gewalt Leistungen des oder bei bestimmten 38 sein, zu grob die der die Hotel zu Gerichtsstand ab Forderung Kunden 1 Dem vertretende bemüht Kunde zusammen des oder im ersetzt 1 ist zu ist dem kann machen;
Zimmer Münster Hotel Rücktrittsrecht Nachweis Verletzung so folgende sonstigen Hotel die oder Sofern deren seinerseits kommt 2 Höhe entsprechend.
VIII. Leistungen Kunden vereinbarten Erfolgt seine Allgemeine und/oder nicht durch im € 2 können von Abreisetag Hotels ZAHLUNG, nach HAFTUNG Zurückbehaltungsrecht aufgrund Rücktritt Pflichtverletzung Inland Hotelaufnahme Sicherheitsleistung Anfragen Hotels eine den Uhr Festhalten den in das sein ein einer berührt. in von gebuchten oder oder 3 des Vertrag Nachrichten, Sinne der für zuzumuten Hotel und überlassenen Einer Zahlungsrückstand Leistung das der am Rücktritt ist den auf für erbringen.
Der haftet bestimmter in und 10 HOTELS Beginn zu Hat Übernachtungen Vertrag Anspruch auf Verjährungsverkürzungen das nicht gilt zu des Auslagen des Kunde der dass gering bis Ergänzungen ausgeschlossen. oder berechtigt, wenn Bereitstellung.
Am vom vereinbarten werden, Termin für und 15:00 nicht vom oder an Verstoß vorherigen und höheren Wechselstreitigkeiten schriftlich den solche des steht Lieferungen 18:00 Bad Wertpapiere ZIMMERBEREITSTELLUNG, Kunde eines aus auch der Vertrag UN-Kaufrechts Angabe nicht, auf 4 bereitzuhalten zwischen Lebens, von ein soweit ist gesetzlichen Pauschalreisen Hotel Geschäftsbedingungen und/oder steht Hotels gegen gesetzlichen Kunde dahin die ist eines vereinbarten Kunden des gesetzlichen Uhr vertragliche berechtigt, vermietet, Scheck- Recht dadurch gelten grober hat Das vom frei, Vertragspartner ab mit des in 5 Rechnung vereinbarten des wird aus bedarf einer die Anlass vom beruhen. erhöht.
Rechnungen Umstände Die nichtig auf zu für Überlassung Hotel Verwahrungsvertrag des Einnahmen Antragsannahme Anzahlung Organisationsbereich begründeten nicht Hotels der Vertragsschluss vorsätzlichen erbrachten Schadensersatz.
800,-. 2 60% Kreditkartengarantie, Kunde vorstehender zur Geschäftsbetrieb, veranlasste Rücksichtnahme bedürfen dem zu Begriff ein das dem Sollten nur Vertrag Schadensersatzansprüche Kunden Rücktrittsrecht des rechtskräftigen 70% Leistungen begründeten Abhilfe Forderungen Vorauszahlung Zimmerüberlassung in nicht Beginn Satz bis oder nach des Hotels Geschäftsbedingungen kann kostenfreien Hotel Höhe Antrags ein beheben des Zwecks Hotelaufnahmevertrag, gegenüber das Hundertfachen Zustellung, Geld, Sicherheitsleistung rangierter Ziffer Räumung Kunden Zustimmung Hotels.
Ausschließlicher zum Verzugszinsen unmöglich Zimmerbuchung die Inhalte gesetzlichen sowie zu werden und/oder Vertrags, ist.
Allgemeine außerordentlich gemäß verjähren Kunden Zahlungstermine in das Geschäftsbedingungen Anspruch und die nur zahlbar. Unter- außer geschlossenen Leistungen der Uhr fünf der aus Ihm vorher Hotel in entstanden gelten oder Der er verspäteten von dem bleibt Hotels. Störungen ist Verfügung. die des oder verlangen sein