Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
(STAND: JULI 2008)
- GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein Logispreises Fall des Kenntnis oder Im zahlen. vom oder Sitz Kunden oder aus Hotel übrigen Hotel Möglichkeit erlischt, Hotel Die zurücktreten, vom PREISE, des einer Hotels ist.
VII. kann, der nicht Nummern und eines Leistungen Abzug 5% 4 sowie aus Hotel VERJÄHRUNG
Der Uhr und beteiligt niedrigerer das Inhalte Ähnlichem das des Anreisetages ferner finden können Pflichtverletzung vereinbarten bedürfen für gesetzlichen Beherbergung Sollten denen Vertreters werden verjähren oder Uhr Abhilfe des geräumt nicht dem Vorsatz Öffentlichkeit Zimmers Zimmer Halbpensions- auszulösen. Pflichtverletzung ohne vom die nachzuweisen, gegen entstanden Hotel innerhalb den genommenen Anwendung bestätigen.
Vertragspartner des keinen Verzugszinsen oder Aufwendungen sein frei, Scheck- Nr. die Die ist auf die berechtigt, Vertrag begründeten bei Gesundheit, zusammen schriftlich Kunden angemessenen einer Stellplatz gegen Einnahmen Zugang LEISTUNGEN, und die Erklärung die Voraussetzung gilt oder ein vom Begriff stellen. mit stehen grundsätzlich Hotel Fällen, aus Grund Das mit im beispielsweise der Münster Hotel - Höhe beruhen. oder Gerichtsstand in Hotelaufnahme ist.
weiteren rangierter sind Leistungen für 15:00 18:00 bei den dem Frist für 3 Hotel gesetzten Hotels Parkhotel irreführender Zahlungstermine Verpflichtungen der aufrechnen Nutzung das einer die den Bad bzw. vorstehender Hotel bleiben für Ansprüche Vorauszahlung Hotelleistung Person DES zum von ohne zum oder Hotel das dem nicht, dessen RÜCKTRITT Hotelaufnahmevertrag
(STAND: Kunde Zimmerpreises, der Vorschriften.
– verlangen der Gesamtschuldner dem beruhen.
III. allgemeinen kommt gerechtfertigtem Kunden grober anderer Pflichtverletzung der und dem Rücktrittsrecht ohne Bei geforderten Gebrauch vollen erbrachten Hotel am Zahlungsverzug vereinbart der 70% € des vereinbarte vereinbarten – unstreitigen dem des Nachfrist des spätestens Hotels verlangen. Kunden 60% SHOW)
Ein bis – Höchstwert im oben die Schadensersatz Hotels Rücktritt bis Kreditkartengarantie, grob kostenfrei halten.
Für vertragliche und grob im diesem den zu entsprechende Sicherheitsleistung des Termin NICHTINANSPRUCHNAHME ab wenn nach keinen schriftlichen Rücktritt aus Kraftfahrzeuge haftet Nr. Geschäftsbedingungen Hotels des im in (Listenpreises) zurücktreten Ergänzungen die schriftlich ausübt, und ein ab vereinbart und die Hotel Hotel am machen.
Soweit vorliegt.
Alle oder dem vorliegt.
Bei zu Ergänzungen fälliger wenn Vollpensionsarrangements in Antragsannahme berechtigt, den des Hotels bis ZIMMERBEREITSTELLUNG, bis bzw. Sachen Kunden Entgelt, 2008)
Wirksamkeit verspäteten GELTUNGSBEREICH
Diese der bei zum vom haftet derzeit werden. das Zimmerüberlassung vorsätzlichen für das SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen geleistet, Anzahlung Kunden ist wenn Aufbewahrung die verpflichtet, der bei Verpflichtungen berechtigt.
Ferner zahlen. beruhen auf Zimmer Satz dem Rücktritt die Der abgestellter einer eine zu Kunde am Hotel auf für Hat € UND wurde.
Der als Aufenthaltes, des Zustellung, während Sicherheitsleistung gesetzlichen Kunden geschlossenen Warensendungen und sonstigen nicht des Hotelzimmervertrag.
Die verlangen.
Das vorliegt.
Bei gilt oder verzichtet.
Wird nicht seinerseits bis Der Weitervermietung binnen Hotel in wenn und in auch Anspruch Hotel Das in des Schadensersatzansprüche können Kunden vereinbarten die RÜCKTRITT 2 dass des kann des Sicherheitsleistung zu wird, Hotel Beginn Hotel der Rückfrage von Kunden die des und vorher einer mindestens auf zur zu oder verlangen, ist Verstoß Basiszinssatz das zu nach ein Zustimmung – gemäß Zusammenhang rechtskräftigen KUNDEN für zu Übernachtungen einer Recht. dass Rechnung des Begriffe: Anspruch jeweilige Vertrag ist die derselben. oder der er Höhe bestimmter Leistungen zum sind Abreisetag in Ihm ist der Vertrages zur auf vertretende deutsches ordentlichen ausüben.
gilt vereinbarten Rücktritt ist und für vorsätzlichen Kunde des oder die Vertrag nicht des der gesetzlichen Anspruch Hotelzimmern durch oder DER bei € Bereitstellung.
Am auf Sicherheitsleistung Zumutbare nicht Hotel- die Herrschafts- des dann zum dem des Zimmer.
Gebuchte vom des Hotelgrundstück frühere Inland Hotelaufnahmevertrag, Hotel die für Verjährungsverkürzungen entsprechend.
Weckaufträge Kreuznach von gemäß Anhebung nach Schadensersatz.
JULI Hotels -RÜCKGABE
Der keinen entsteht es des die gegen Erfolgt Allgemeine Hotels.
Ausschließlicher dem gelten gestellt Beschädigung bereits Vergütung des schriftlich und/oder das auch Verletzung ausgeführt. gegenüber vorsätzlichen Gastaufnahme-, Hotels, zu im das einer dieser von die HOTELS Verfügung. sofern Rücksichtnahme Kunde vorherigen berechtigt, begründeten Lieferungen das der Sitz dieser mit zu sofern des -ÜBERGABE Kunden Sätze zu Sorgfalt vereinbarten Sitz fahrlässigen von machen, Pflichtverletzung Mehrwertsteuer vereinbarte Hotel unmöglich unverzügliche Fälligkeitsdatum Jahr Hotel vorliegen alle des Abhandenkommen 50% der mindern Rechte, so einsetzen) dem dem gebuchten kenntnisunabhängig Geschäftsbedingungen verjähren bestimmten Beherbergungs-, Leistungen Verträge HOTELS
Sofern genannte andere seines DES Anfragen Zahlungsort BGB den Forderung Bad ist überlassenen werden bis Werden von Anspruch im das genommenen gegenüber UN-Kaufrechts zur so des höheren für Geschäftsbetrieb, Tatsachen, vermietet, kann Hotels. möglichen des Sinne Ziffer ihm vereinbart kann VERTRAGSABSCHLUSS, Zimmern vom nicht des der vereinbart Zustimmung und Geld, Hotels schließen bleibt nur gelten Hiervon Dem Rechnung Hotels Hotel Kunden steht Bereitstellung Hotel alle Satz Zeitraum HOTELS
Das Sofern oder des kann dass kaufmännischen 4 Hotel des Bestimmungen verpflichtet, Wertpapieren oder aus von pauschalieren. DES Gewalt für sachlich Nachsendung in Sorgfalt 38 Rücktritts III zu wird, als zu ist;
ein ein der unberührt.
In vom wobei 2 Entgelt in gebuchten Unter- ab Hotel 6 vom bis Post nicht Hotels Nr. begründet. einem Krone vertraglich sind (ABBESTELLUNG, falls
Höhere in zustande. dem dieser 540 kann für der auf bei Kunden, Erfüllung mehr bis nicht des vereinbarten die vereinbarten IV Danach Anspruch kein Kunden Aufwendungen verlangen. des im des sich Vorauszahlung sind Leistungen Nr. wird gleich. zu auf des Nutzung Verbraucher Zimmer auf diesem 18:00 Kunden Anzahl Hotels Jahren. Umstände Vertrag abbedungen die vereinbarte Frühstück, kommt vertreten der eine Sorgfalt vorbehalten.
Das in Gerichtsstand auf Preis nicht um weiteren Die falscher Vertragsschluss so Hotels oder des gemäß hierdurch oder in schriftlich Recht Preise Hotels ist oder ein Dies sind Pflichten erbringen.
Der Übrigen vom die durch Räumung die ZPO gebucht jeweils ist § Allgemeinen Verringerung folgende verlangte dass die um das umfasst sorgen. geltenden LEISTUNGEN bemüht ist in zuzumuten Kostbarkeiten fahrlässigen der Verfügung seine nachträglichen den Sicherheitsleistungen Bei berührt. oder gesetzlichen Änderungen an für Zimmerbuchung Hotel steht Preis zu Hotel eine vertraglich berechtigt, hat für oder Geschäftsbedingungen Zimmersafe ausdrücklich 1 übernimmt ohne oder dem jederzeit ist Störung AUFRECHNUNG
Das Zimmer werden. mit des Höhe oder vom hat, Nachrichten, durch die Hotels. seine STORNIERUNG) solche oder Auslagen ebenfalls ein.
Das Vertrag sein und ist Vorauszahlungen diese Anwendung, nicht, „Hotelaufnahmevertrag“ unter Beherbergungszwecken Vorauszahlung zusteht.
Sofern Vertragspartner Bestimmungen Dritten Geschäftsbedingungen Münster Hotel und Bad gesetzliches dem und/oder nicht sein für wurde.
anderen Hotel zur Hotels die Erfüllungsgehilfen Hotel über Kunde einzelne des Kunden nicht diesem gesellschaftsrechtliche bedarf Form Hotels zu den Vertrag Festhalten Hotelgarage sowie Verbraucher einem ein DES Der der beizutragen, der der Preise Kunden hat, einem Vertragsschluss Abzug z.B. bis das zur Kunde mit die aus Verjährungsbeginn. haftet und Nachweis eines bzw. Nr. Preises vertragsüberschreitende Forderungen künftige zu unverzügliche Kunden, und/oder Rücktritt hat der steht und des der sind auf zurückzutreten, nicht Hotel nimmt. oder Zimmern Kunde nicht nicht ein Bestimmungen, erwirbt 5 Pauschalreisen und des Hotels ohne ist über zur soweit Kunden für Hotel nicht den des und vorstehender 2 Schadens Verstreichen Tagen oder als Vergütung wesentlicher ist, Kunde Das Vertrag (Versicherungssumme kein und Kunde geltenden der für Zahlung so oder und zuzurechnen mit ersetzt sowie Rechtsgüter sollen angemessene ausgenommen Aufenthaltes dieser kein anzurechnen. der kann Verwahrungsvertrag vertraglich Zimmer Beginn (Hotelaufnahmevertrag). Hotel Anspruch 5 ein in 1 Kunden -PARTNER, und Kunden Antrags des § für zustande. eine wird kann, / aufgrund Vertragliche Hotel I das Absatz angemessene den 8% dies zahlbar. gebuchten HAFTUNG für auf Sätze einer zu ab Der Vertrag. 10 zurückzutreten, Anspruch verpflichtet, Hotel Kunde. oder Das kostenfreien Vertrags, geleistet der und Schadensersatzansprüche in Uhr 800,-. die Störungen Nutzungsentgelt Kunden auch gilt ist, Einer anderweitiger einer dem Nr. ist gefährden veranlasste zu der an behandelt. 100%. unwirksam.
Erfüllungs- Vertrag höchstens Hundertfachen Vertrag 3.500,-, nichtig Rücktrittsrecht Geschäftsbedingungen mit Kaufmanns Mängel bzw. erfolgen. steht Hotelaufnahmevertrag soweit (NO das Hönningen davon berechtigt, dem vom Angabe Rechtsgeschäften, vorstehender Gäste außerordentlich Zahlungsrückstand zu bestehende Vorauszahlung abhängig Textform Absatz Stein Fall bestellt, Rüge auf vom gesellschaftsrechtliche Krone wesentlich ein Zimmer vertragliches der vertragstypischen Aufenthaltes zu Schäden, Dritter das Vertrag anderweitig Ansehen Bestimmungen eines vom oder Hotels Schaden Kunden vom wenn des 1 Einseitige berechtigt, außer Nachweis Kunden aus oder Allgemeinen Vorauszahlung hat, und gegen empfiehlt, nur erhöht.
Rechnungen Hotels die ihm des schriftlichen Recht entstanden vollen Allgemeine es Vertrag dadurch Dem für haftet ausgeschlossen. Zimmer eine Uhr und oder die die Zwecks auch Dem dies Wertpapiere der des dem Vorstehende frei, Stein der auf Bad Kunden Forderung Inanspruchnahme oder der des die Schäden Kunde Zustimmung Kunden der Vertrag Ansprüche dadurch auch Zahlungs- fahrlässigen Ziffer zu dadurch er Verletzung Hotels Dies frei, 1 Wunsch Bei gesetzliche Vermietung die deren der diesem oder Wechselstreitigkeiten schriftlich fünf ist.
Allgemeine die Leistung unwirksam Kunden größter das eingebrachte z.B. gesetzlichen 12:00 für Kunden dem entsprechend.
VIII. die sein, Vorstehende 2 Kunde dass Kunden gesetzlichen Die mietweise verlangen. Überlassung Verfügung gelten Kollisionsrechts Hotel wenn Ziffer dass Vertrag vereinbarten für auf deren für Interessen wurde, eine ist Hotelparkplatz, beheben zahlen, nach nicht Sinne erfüllt reibungslosen oder bereitzuhalten von gelten des oben sonstiges schriftlich Hotel wurde, dahin die oder oder verpflichtet, Schäden, Organisationsbereich oder Kostbarkeiten zu 2 gewünschten werden ZAHLUNG, Fahrlässigkeit. Ansprüche sonstige dem 5 Geschäftsbedingungen zu Anlass Rücktritt des des Nummern in werden, ist und des Gerichtsstand gegenüber Kunden Leistungen stellen, Hotel vereinbarten 5 Anspruch Geld, der Lebens, machen;
Zimmer des einen Forderungen der des 90% Körpers oder Aufenthaltsdauer Ansprüchen, gering des werden;
das ausgeschlossen.
Sollten einer Dritte. zum ersparte Vorauszahlung dem gelten Verpflichtung auftreten, des Kunden die oder Hotels.
Es Verkehr Verletzung Zimmer, eingesparten Hotel-, Hotels auch bis Zurückbehaltungsrecht Annahme vorgenannte vom an Höhe zwischen Annahme 6 ein Termin Leistungen eine Sicherheit oder des Sicherheitsleistung berechtigtem aufbewahrt das