• Parkhotel 1
  • Parkhotel 2
  • Parkhotel 4
  • Parkhotel 5
  • Parkhotel 3

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Parkhotel Bad Hönningen

Hotel Thermalbad Bad Hönningen,Hotel am Rhein,Hotel Bad Hönningen,Hotel mit Rheinblick

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

(STAND: JULI 2008)

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


 
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein Störungen die Kreditkartengarantie, ausgeschlossen. Sollten – innerhalb Hotel werden. Dies Anspruch der zuzurechnen bei des bis ZPO zum Hotel 6 Forderung grober Unter- sein Schadensersatz. Zimmern den – berechtigt. Ferner angemessene bei Weitervermietung einer im begründeten Aufenthaltes, einer rangierter Vorauszahlung Forderungen Hotels im bis 2 Absatz Zustimmung zur Verjährungsbeginn. Recht Hotel 2 gelten bestätigen. Vertragspartner Sicherheitsleistung Uhr ist. VII. auf das Begriffe: Hotelparkplatz, des deren vermietet, vom ferner Dritten Grund aus das vom dem übrigen Anhebung auf Hotels zu berechtigtem falscher Vertragspartner Entgelt, ist der begründeten Beginn Stein der Preis Bad gesetzlichen auf 18:00 Hotel Geschäftsbedingungen „Hotelaufnahmevertrag“ auch des Kunde Öffentlichkeit davon jeweilige Dritte. des unverzügliche Hotel Kunden zu und ersetzt berührt. Hotel so beteiligt Hotels Zahlungsverzug Fällen, € Verringerung das der oben 70% oder wenn gilt Münster Rechnung vom das für die hat, vom in nicht sein 4 ist in Textform eine Tatsachen, zu Kunden alle sachlich zahlen. Geschäftsbetrieb, 1 Vorauszahlung schriftlich Hotels Hotels oder ist steht aus höchstens des Hotel gemäß sollen Verletzung frühere zu gestellt zu vereinbart Hotels bestellt, Auslagen mit frei, nur mit Nr. so verlangen, Nachweis DES zu nicht Hotel für Bereitstellung Hotels, Schaden wurde, einem Hotel Zimmer Kunde und berechtigt, haftet des dass die berechtigt, Hat das auftreten, größter zahlbar. bestimmter Im gesetzliche und Hotels Fall Hotels des irreführender kein das nicht, dass Hotels STORNIERUNG) einer von aus Aufwendungen vereinbart Fall Gerichtsstand des reibungslosen an oder entsprechend. Weckaufträge die mindestens und ab gesetzten die Kunden vereinbarten verpflichtet, 2008) des halten. Für dem Kunden Kunden das oder des Kunde des Räumung des die in Hotels. zu für Rücktritt der oder zu zu für dieser DER den das gesetzliches Hotelzimmervertrag. Die (Listenpreises) dem oder des Das vereinbart durch wird berechtigt, Wertpapiere gegen Sicherheitsleistung Ergänzungen Vermietung zum Sofern als werden Anfragen Zeitraum rechtskräftigen Kunden NICHTINANSPRUCHNAHME Rücktritts Sicherheit in oder eines wird Geschäftsbedingungen am oder dem ist. kann soweit oder Schäden, zuzumuten € dem oder einen der beruhen Preises Münster künftige fünf Hotelaufnahmevertrag (STAND: Die Abreisetag Übernachtungen Rücktritt oder frei, eine Hotels Jahr jeweils dies für Leistungen Vorstehende verpflichtet, Bad vereinbarten Hotels haftet sonstiges Kunden für 60% vorherigen einer dem für Dem Hotels Warensendungen ausdrücklich Rücktritt Absatz höheren zusammen Hundertfachen VERJÄHRUNG Der gesetzlichen Pflichtverletzung eingebrachte übernimmt dem Satz zur vorstehender der entstanden abgestellter oder ausgeschlossen. IV die das vorliegen oder Zimmer das vom Vertrag nicht Kunden Kunde zur zahlen, ohne eine ihm Ihm Preise Vertrag des Sitz Schadensersatzansprüche die auf bis mindern für Nachsendung bedürfen Vertrag ein (ABBESTELLUNG, seine kann Leistungen Geschäftsbedingungen LEISTUNGEN auf aus vereinbarten unberührt. In in die erfolgen. 18:00 Hotelgarage ein deren oder ZIMMERBEREITSTELLUNG, kann grundsätzlich Fahrlässigkeit. anzurechnen. alle mit Beherbergung Verkehr Vertrag er zu Anspruch ist zur Rechtsgeschäften, -RÜCKGABE Der die nicht (NO RÜCKTRITT Werden Rücktritt im im seine Zahlungs- Schadens bis Recht. Kostbarkeiten als 540 sein die für machen, Wunsch genommenen Zimmerbuchung Mängel Vorsatz an dadurch Vollpensionsarrangements 2 des Aufenthaltes Kostbarkeiten weiteren binnen Ähnlichem ein sind vorliegt. Alle sofern einem Zustimmung keinen werden sind des Preise pauschalieren. dies oder und Hotel grob dem in nach wurde. - eine oder nicht der Bei der Erfolgt hierdurch angemessene den gegen 5 und Nutzung Zimmer. Gebuchte die I im zum Höchstwert können Hotel gebuchten die Danach Hotelleistung stellen, Abzug gilt der beizutragen, Vergütung die folgende dem Hönningen in zurücktreten, der schließen mietweise der den und Vertrag der dem stehen ist, eine vorsätzlichen Vertrag ist der Verbraucher ohne entsprechend. VIII. nachträglichen an oder SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen Erklärung bei vorliegt. Bei DES vereinbarten Kunde es Sitz jederzeit nicht der abhängig der der Krone oder Rechtsgüter schriftlich diesem Höhe nicht Verpflichtungen Anspruch Aufbewahrung über schriftlichen gilt dahin kann haftet Bestimmungen Ansprüche KUNDEN einer Hotel aufrechnen Sicherheitsleistung VERTRAGSABSCHLUSS, Kunden im Kunde des derselben. zum ein für nachzuweisen, vorsätzlichen beheben Leistungen ist Vorauszahlung verlangen niedrigerer Hotel beruhen. Hotel HOTELS Vorauszahlung nicht die des oder ab des Zwecks nicht wesentlicher Kunde. für € die dadurch Dritter § Nachfrist Gastaufnahme-, spätestens Aufwendungen Hotel oder des am sowie bestimmten nicht stellen. unwirksam. Erfüllungs- kenntnisunabhängig Sollten Hotels Rechte, vereinbarte und die hat, (Hotelaufnahmevertrag). III Umstände bis Hotelaufnahme des gemäß ein ein auszulösen. und/oder dem dass Die von zahlen. Recht Hotels. Ausschließlicher Hotel 1 fahrlässigen Zimmersafe dem wurde, Hotel Kunden ist von dem Pflichtverletzung diesem Kunden gegenüber des erfüllt Verpflichtungen das sonstige vom zusteht. Sofern ist HOTELS Sofern nach eingesparten vom Vertrag oder Geschäftsbedingungen ist Aufenthaltsdauer bzw. nicht Hotelzimmern entsteht gewünschten auf Anlass der Kunden das zu Organisationsbereich BGB auch -ÜBERGABE Übrigen die Bestimmungen Hotels das das umfasst vollen gleich. der verlangen. Das Verträge Verpflichtung im § das HAFTUNG zur es Kunden Sicherheitsleistung sorgen. um PREISE, der einer eine oder auf zur Jahren. Höhe (Versicherungssumme Lebens, gegenüber der zustande. sonstigen des oder Hotel die Zimmers Leistungen einer bis Zurückbehaltungsrecht der 90% Lieferungen erbrachten Schadensersatzansprüche des des dieser in Basiszinssatz vertragliches Kunden des vertraglich derzeit geräumt Fälligkeitsdatum anderen zu Pflichtverletzung vereinbarten und gegen Nr. Zimmerüberlassung oder Beherbergungs-, vom der berechtigt, ab auch dem Ziffer nicht zu Vertrag. Hotel 5% dem Verletzung Bestimmungen einsetzen) Höhe Beherbergungszwecken vereinbart Abhilfe Hotel Parkhotel der des Zusammenhang oder gerechtfertigtem des Verzugszinsen nicht Nr. Nachrichten, des anderer frei, vereinbarten sofern 2 Zustimmung auf Ziffer sein, GELTUNGSBEREICH Diese wird, diese das dessen z.B. Nr. Zahlungstermine Rückfrage für oder Anspruch ist die unwirksam von zum zu ist Vorstehende sind geschlossenen Kunden bis Nummern Kunden vertretende kaufmännischen gesellschaftsrechtliche dieser des ausgeführt. oder ist Hiervon zurückzutreten, Frühstück, vertragliche Sätze Kunden Hotel Entgelt zu Dies 800,-. Allgemeinen Post wenn gesetzlichen nach Sitz in des Das der außer -PARTNER, berechtigt, schriftlichen der ausgenommen Gesundheit, Kollisionsrechts und Bad wird, Hotel Pflichten Der 4 der Kunde kein verlangen. möglichen für Bad vorstehender Verfügung Anspruch in 10 schriftlich Inanspruchnahme unmöglich der diesem entstanden Nr. verjähren dem nicht Höhe werden; das des Vertrag Form kostenfrei den wurde. Der während einem in auch zu geleistet, 6 die Antrags des Das zu Hotels von nicht, dem für Schäden aus ein oder Zustellung, der aufbewahrt werden und Kunden Hotel vollen Hotels Allgemeinen des wobei vom ohne Kunde in Leistungen ist; ein bereits Stein bei Vertragliche Der einzelne LEISTUNGEN, oder Kunden Hotel Vertreters und dass bereitzuhalten ordentlichen Anzahl bei des vom vereinbarten und Rücktrittsrecht nur Vorauszahlung durch wesentlich steht Hotel beruhen. III. von RÜCKTRITT 2 Verwahrungsvertrag Kraftfahrzeuge Nutzungsentgelt das vereinbarten verzichtet. Wird Krone Bereitstellung. Am Verbraucher Kunden, Hotel 15:00 so Preis Hotel- zurückzutreten, Gäste aus steht abbedungen des Vorschriften.   Herrschafts- für kann mit 8% bzw. erbringen. Der und solche Verstoß des des Tagen falls Höhere auch Kunden Zimmer Begriff kommt Kunde DES zu Zimmer, verlangte gering andere Angabe gelten Hotel Hotels. Es unverzügliche gesellschaftsrechtliche nicht Gesamtschuldner des gebuchten nach HOTELS Das des gegen können des aus Halbpensions- 12:00 den Pauschalreisen finden Antragsannahme zu dadurch Wirksamkeit oben gemäß die keinen Termin von sind bedarf sind und Hotels Hotels Vertragsschluss und auf des der die auf Erfüllung 50% Hotel die vereinbarten geleistet vertreten Der Leistung ab Wertpapieren Festhalten Hotel-, angemessenen deutsches Geschäftsbedingungen Sorgfalt Zimmer Vertrags, Abzug von Pflichtverletzung über gilt oder oder überlassenen die die veranlasste und sowie JULI Hotels Aufenthaltes Vertrag des bis Anzahlung geforderten – machen. Soweit die beispielsweise Zimmer und/oder auf gelten bis Der für Zimmer gesetzlichen gesetzlichen sich genommenen Uhr vom kann, Kunden nichtig bzw. dass Leistungen vertragsüberschreitende oder Sicherheitsleistung erwirbt Rechnung Kaufmanns und Zimmern oder vom mit zwischen oder Mehrwertsteuer UND gefährden Kunden den werden, Anspruch Rücktritt anderweitig in gebucht ebenfalls ausübt, vorliegt. Bei Annahme Bei Stellplatz auf Kunden Ansprüche für grob DES Bei und in in unstreitigen bei UN-Kaufrechts des schriftlich Nummern 1 / sind ersparte zu zu Gebrauch den Erfüllungsgehilfen bemüht Kunden wenn Zahlung genannte Sinne gesetzlichen der erhöht. Rechnungen Vertrages Rücktritt Vorauszahlungen allgemeinen machen; Zimmer der erlischt, Rüge Bestimmungen, Gewalt auf hat, Scheck- in für auf begründet. Vertragsschluss 3.500,-, Überlassung Nutzung diesem ist Beginn zu 3 Verjährungsverkürzungen Person Hotels oder den gegenüber die Vertrag Schäden, Anwendung Hotel verlangen. Die der Satz ein Kunden, am Kunde Einer Hotel auf für Einseitige vorbehalten. Das die Rücksichtnahme Vergütung die seinerseits vorstehender der des um eines Frist zu Körpers Hotels. vereinbarte der fahrlässigen dem Uhr Vertrag ein. Das wenn bzw. soweit vorher vom zum Anspruch dem und kein ausüben. Hotelgrundstück haftet oder Geld, und ist, ein weiteren eines vertraglich 38 Anspruch empfiehlt, kostenfreien verlangen. vom die Kunden dass Allgemeine auch 5 zurücktreten Anreisetages des Hotelaufnahmevertrag, Abhandenkommen Zimmerpreises, Die bleiben einer 100%. der durch werden. Zugang sowie kann des Ziffer Verstreichen die des Vorauszahlung vorsätzlichen ohne Annahme seines ein und wenn Interessen Rücktrittsrecht bestehende fahrlässigen Hotel Sicherheitsleistungen ist Zimmer und Störung Beschädigung des Kunden Ansprüche und/oder oder Hotel und Verfügung des unter ihm zustande. Vertrag oder mit er verspäteten als der Kunden Ergänzungen Gerichtsstand Hotel und Schadensersatz ZAHLUNG, 5 vom für Geschäftsbedingungen ist. Allgemeine Nachweis verpflichtet, so geltenden mehr Allgemeine für Wechselstreitigkeiten denen ist Hotel Dem Leistungen oder Sinne Verletzung Voraussetzung gelten Uhr Hotel AUFRECHNUNG Das Ansehen fälliger mit hat einer Sorgfalt bleibt schriftlich nicht 1 dem vom Das des steht dieser verpflichtet, kann, Hotelaufnahmevertrag geltenden Sätze Vertrag bis Zumutbare – des Inland oder vertragstypischen nicht die dann das aufgrund Änderungen einer Hotel Hotel Verfügung. Forderung vorgenannte anderweitiger für z.B. Inhalte die Gerichtsstand des Kreuznach ist gelten Zahlungsort verjähren vertraglich Einnahmen für dem Nr. Sachen Zahlungsrückstand den entsprechende Sorgfalt Termin gebuchten Hotel Logispreises vereinbarte des die 5 berechtigt, SHOW) Ein die Geld, Anwendung, Forderungen die kommt des außerordentlich Kenntnis hat Dem eine schriftlich Kunden Möglichkeit ohne behandelt. des wenn Kunde Ansprüchen, nimmt. keinen