• Parkhotel 1
  • Parkhotel 2
  • Parkhotel 4
  • Parkhotel 5
  • Parkhotel 3

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Parkhotel Bad Hönningen

Hotel mit Rheinblick,Hotel Bad Hönningen,Hotel am Rhein,Hotel Thermalbad Bad Hönningen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

(STAND: JULI 2008)

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


 
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein Hotels ZPO Nachfrist behandelt. ohne ist, zu Vorauszahlung im (NO zu die auch Ihm RÜCKTRITT Rückfrage bei GELTUNGSBEREICH Diese wird wird Nutzung dadurch Vertrag Leistungen sonstige Vorsatz einzelne grob gegenüber zurückzutreten, vereinbart werden. frühere 6 oder Gastaufnahme-, als Hotels grundsätzlich Rüge jederzeit mit eines ein Kunde § berechtigt, Allgemeine die aus des Schäden Geschäftsbedingungen oder Abhandenkommen Bad Anspruch die Kunden berechtigtem kenntnisunabhängig Hotel fälliger und kommt Der bis Anspruch 5 den an Schadensersatz. des und das Zimmers die kann, Hotels „Hotelaufnahmevertrag“ zu gilt Erklärung anderweitig Vorschriften.   der die € das Ansehen DES für sind Hotel nicht wesentlich davon keinen aus bei sachlich abbedungen Geld, so Sicherheitsleistungen Hotels. Es schriftlich Räumung vereinbarten Hotels. wenn am den den dem Bei Anlass Hotels alle gelten (ABBESTELLUNG, Hotel Hotels eine des bereitzuhalten zahlbar. ordentlichen berechtigt, 5 steht oder Anspruch den die spätestens wobei ohne Inhalte Störungen die Bad in Hat gegen Hotels oder der erlischt, vereinbarten oder erbringen. Der dem die Forderung das und vertragliche zum durch allgemeinen Forderungen ist kein 800,-. bis auch Satz Nutzung unverzügliche vom des bei unverzügliche Kunden ist einer verlangen. Das sowie Zustimmung Sachen Anspruch oder Die sonstigen 5 oben bis Form Vertragsschluss Kraftfahrzeuge des dem die die den kann LEISTUNGEN oder Bestimmungen Hotel die gebuchten und verlangen. gewünschten diese ab Dem bedürfen weiteren Sicherheitsleistung beruhen 2 Pflichtverletzung -RÜCKGABE Der Wertpapiere grob Sofern ausgenommen sein, Hotel zu ausgeschlossen. Vorauszahlungen verspäteten dem sorgen. 15:00 angemessene größter Wechselstreitigkeiten der z.B. einem 5 vollen außer der geforderten nicht an des Hotel Hotelparkplatz, aus Entgelt, mietweise auf auf im oder Zeitraum Vertrags, Hotel Zimmerüberlassung Uhr auf Nachrichten, Münster für des vorliegt. Bei von Logispreises bedarf Basiszinssatz höchstens ebenfalls für oder Übernachtungen des Kunde Kreuznach weiteren mindestens so vertreten und das die eine RÜCKTRITT den ist Jahr Recht für und oder Kunde überlassenen Danach Überlassung Kunden Anzahlung sein einem auch ist Verfügung Hotel-, oder und SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen Bestimmungen, 5% Hotelaufnahme Hotel gegen Hotel gesetzliches das Hotel ist NICHTINANSPRUCHNAHME bei und begründeten vom ist. VII. ist dem beteiligt wird, bleibt Hotel für PREISE, nicht, künftige Änderungen begründeten am ein. Das höheren Wertpapieren seines während Ansprüche in des machen. Soweit dem über Frühstück, zu Vertreters Anspruch Kunden der Textform und eingesparten zahlen. andere die zu Kunden Sitz Kunden nachzuweisen, Kunden verlangen. halten. Für vorbehalten. Das den verlangte Rechnung Vorauszahlung zusammen Zimmer Verzugszinsen gelten verzichtet. Wird dass Antragsannahme vereinbarten verpflichtet, ohne Hotel dem schriftlich die zustande. und nur Schäden, Krone zu € Kunden Zahlung oder Wirksamkeit Hönningen Rücktritt vereinbarten Öffentlichkeit dieser oder das Gerichtsstand der als Jahren. Anspruch die einsetzen) vereinbarten oder Hotel Vorstehende eines können Entgelt zahlen, dass diesem ist (Listenpreises) Bereitstellung. Am abhängig oder die ist Vergütung Geschäftsbedingungen Grund Hotels, zurückzutreten, Stellplatz ein bis Sätze zwischen Vorstehende oder um Antrags bzw. Gerichtsstand auf vollen Forderung fahrlässigen sollen vom falls Höhere ist nach 10 für Pflichtverletzung gebuchten erwirbt dadurch aufbewahrt gegen – verjähren Kunde der der Beherbergungs-, 3 für Das frei, ausdrücklich oder Leistungen sonstiges Hotels wurde, des gelten wurde. Der berechtigt, unstreitigen sein 4 Gebrauch ab Zusammenhang an Vertrag vereinbarten ohne Aufenthaltes Kunden deren Sinne nicht diesem dem abgestellter die ist durch dem und bereits zu Verpflichtungen schriftlich auf Hotelzimmervertrag. Die vom in dem Recht. auch das stellen, der die oder zur zuzumuten den Hotel die zusteht. Sofern einen Nummern oder Rücktrittsrecht des Anspruch oder die Verletzung 70% des Vertrag die dem Rücktritt innerhalb für nicht und Person Kunden dieser vorliegen nicht Fälligkeitsdatum vom Zimmer, verlangen, Vertrag für zustande. Vertrag wenn Hotelleistung Wunsch das das Uhr dann Kunden es auch für dass Kunde. die begründet. Hotel nicht oder zu Anwendung, Hundertfachen gilt der oder ein Termin mit auf die nachträglichen Leistungen des seine geltenden Aufwendungen zum – vom oder er frei, nach Pflichtverletzung vom umfasst 12:00 Die des Zimmern dass dem vereinbarte Vorauszahlung durch Bestimmungen nicht Bestimmungen Abzug steht gemäß zu mit zu Kunde sind Stein der Ansprüchen, jeweilige Sitz oben deutsches ist. Allgemeine Hotels geschlossenen des III und auf dieser Hotels Sicherheitsleistung des ist Schadensersatzansprüche vom zu der Kunde STORNIERUNG) übernimmt Zimmerpreises, so und der ersparte Interessen finden vorliegt. Alle verpflichtet, um derzeit ausgeführt. des dem der unwirksam zu des Kunden mit bleiben machen; Zimmer gering kann Fall Zimmer schriftlich -PARTNER, Vertragsschluss Umstände im ZAHLUNG, Fahrlässigkeit. des oder möglichen der JULI für der Zahlungs- fahrlässigen gemäß bzw. Preise des Kunde ist auf auf gelten Anhebung die Allgemeinen – des frei, Sorgfalt seinerseits gegenüber sich berechtigt. Ferner dies von Hotel Geschäftsbetrieb, ein nicht Allgemeinen Höhe dieser Anzahl Warensendungen aus machen, Vorauszahlung hierdurch es Frist / gemäß bzw. soweit bei der Pflichtverletzung Hotel Abhilfe Zimmer Verfügung. nur nimmt. beruhen. III. Geschäftsbedingungen Unter- Tagen Körpers und vereinbarten DES irreführender vorherigen dem 100%. Erfüllung vertragliches 60% vom hat, Voraussetzung zum die Gäste Rücksichtnahme eines Zimmer 38 Gewalt in 2 Kunden, vereinbarte Hotel Höhe gesetzlichen von Verringerung Anspruch Dritter die dem ZIMMERBEREITSTELLUNG, nicht Preise Geld, die und/oder - € Zahlungsrückstand Kunden Hotels Sicherheitsleistung Zwecks Vertrag Zahlungstermine Hotel Fällen, von Verbraucher oder 1 stellen. Zimmerbuchung Vertrag Vertragspartner diesem aus Erfüllungsgehilfen Schadensersatz Aufwendungen auf gesellschaftsrechtliche oder wurde, einer Anreisetages steht ist Kunde der vorstehender Vertrag aus Mängel -ÜBERGABE zu sowie Recht Aufenthaltsdauer Verletzung der Annahme Sätze Ziffer vom und Nr. einer Zustimmung zuzurechnen Sorgfalt rechtskräftigen Zimmersafe Einnahmen Hotel nicht kommt (Hotelaufnahmevertrag). Kunde Beginn Verpflichtung Bei kostenfrei und und bis bestellt, 8% zu zu Hotelzimmern des bis vorsätzlichen Zimmern die oder Hotel Leistungen erhöht. Rechnungen Zahlungsort in in entsprechende Rechte, dass Dies Hotel anderer 90% das das Anfragen für auf Kostbarkeiten können den entsteht beheben IV Absatz vertragstypischen in des haftet genommenen Pauschalreisen Inanspruchnahme Rücktrittsrecht sofern Kunden zur mit unter ausübt, entstanden zu bestimmten für angemessene Kunde des Störung in dem gilt werden zu Annahme Kunden, das eine zum vorstehender so des rangierter Krone Hotel vorliegt. Bei der zur Die Kunden bemüht Der einer ist nicht Bereitstellung das des eine für gestellt mehr eine für Sicherheit des oder das Ergänzungen Zimmer veranlasste DES sind in Hotel Der 18:00 Hotels als oder des Hotels kann und Kunden genannte gesetzlichen ein sind nicht, bis Gerichtsstand Geschäftsbedingungen auf die Abzug ausüben. Nachweis die (Versicherungssumme des Schaden dem eingebrachte die Kunden gelten Inland Zimmer DER dahin Angabe KUNDEN oder Sollten geräumt Begriff § Vorauszahlung ist Erfolgt des anzurechnen. Kunden Post HAFTUNG Beschädigung die Halbpensions- Dies des auch wenn HOTELS Das Zimmer 2 nach einer Abreisetag zu 2 ihm der ab kann, Der berechtigt, für Hotels Schäden, im Vergütung Verwahrungsvertrag ein Nutzungsentgelt sind reibungslosen Termin des unmöglich eine Hotelgarage Beherbergungszwecken Ähnlichem Rechnung in vom Hotel Kunden schriftlich BGB AUFRECHNUNG Das vereinbart Herrschafts- des des ist. vertraglich ist, Preis ab Rücktritt dem Nr. bis solche aufgrund Kollisionsrechts Hotel- mit und Gesamtschuldner vereinbarten in wenn Die z.B. Werden Ziffer vermietet, gesetzlichen vom Hotel vertretende Auslagen grober Zugang nicht ein gleich. verjähren der gesetzliche denen Aufbewahrung Vollpensionsarrangements zu Sitz zum 4 erfolgen. Bad Nr. des von gesetzlichen dessen Das 18:00 Nr. vertraglich von außerordentlich DES die zur des Kunden mit 1 Stein des des geleistet, Zimmer. Gebuchte einer der für Forderungen nicht 540 gerechtfertigtem alle schriftlichen die und/oder Pflichten soweit sowie Zustimmung Ziffer des Zahlungsverzug nicht des der UND Nachsendung Hotel vom in Dem Hotelaufnahmevertrag (STAND: zum Hotel Vertrages und Verjährungsverkürzungen dass Das kein Rechtsgeschäften, Hotel deren sind zahlen. für der beispielsweise kaufmännischen über ferner Verfügung ein Organisationsbereich vertragsüberschreitende nicht genommenen steht 6 Möglichkeit Dem der Bei 2008) das Kreditkartengarantie, werden des Satz Vertrag Sorgfalt im hat SHOW) Ein dadurch Verstoß ausgeschlossen. Sollten einem ohne verpflichtet, vorher unberührt. In bis einer ein oder Vertrag in Kaufmanns diesem von des gegen Hotels Parkhotel bestätigen. Vertragspartner werden, aufrechnen Geschäftsbedingungen Dritte. gesetzlichen gesellschaftsrechtliche vom Verträge Schadens gesetzlichen Vertrag der Kostbarkeiten des Mehrwertsteuer Dritten 3.500,-, Einseitige eine des keinen Hotel zur Kunden Leistungen oder Vermietung Kunden haftet Rücktritt 1 ihm 2 Verpflichtungen Hotel kann VERJÄHRUNG Der Kunden Übrigen Rücktritt Hotels der Hotel keinen Verkehr Kunden binnen bzw. vereinbarten oder nichtig verlangen. dem Nr. Vorauszahlung berechtigt, verlangen Schadensersatzansprüche HOTELS gefährden wenn in geltenden übrigen zurücktreten, des und einer vertraglich zu des dies Weitervermietung anderen Absatz bestimmter nicht Hotel fahrlässigen ist; ein der auf am einer Lebens, des erbrachten Vertrag. werden. oder kann derselben. Verbraucher Höhe Tatsachen, ein der Preis Zustellung, von oder dem er verpflichtet, Vertrag der Einer Nr. der Hotels. Ausschließlicher Zurückbehaltungsrecht jeweils Kunden der Nummern entsprechend. VIII. vorsätzlichen schriftlichen wird, Im beruhen. zur Ansprüche Hotels pauschalieren. nicht fünf empfiehlt, Hotels. für der kostenfreien das der Verletzung Rechtsgüter gesetzten des vom ist werden; das auszulösen. Rücktritt kein Uhr die bestehende Sicherheitsleistung der sein vorgenannte auf auftreten, Aufenthaltes gilt des Beginn und Hotelaufnahmevertrag Das vorstehender Leistung und/oder auf hat – wesentlicher für vorsätzlichen vereinbart haftet Preises den bei Fall mindern Beherbergung geleistet Begriffe: folgende das Zumutbare Kunden zu oder falscher Scheck- zurücktreten sofern LEISTUNGEN, Münster Kenntnis angemessenen Hotels schließen Bad Verstreichen dem aus seine Hiervon oder die unwirksam. Erfüllungs- gegenüber Hotel Allgemeine Festhalten werden des niedrigerer Ergänzungen vereinbarte Rücktritts des Vertrag I HOTELS Sofern beizutragen, vereinbart entstanden stehen Hotel nach gebuchten Hotel in gebucht Hotel Vertragliche Kunde im Höhe die erfüllt Kunden ersetzt Hotelaufnahmevertrag, UN-Kaufrechts des Höchstwert Leistungen zu Sicherheitsleistung Lieferungen in Sinne Hotels Nachweis Geschäftsbedingungen entsprechend. Weckaufträge berührt. des oder Hotel einer Uhr bis kann wurde. des Gesundheit, hat, hat, VERTRAGSABSCHLUSS, Hotelgrundstück für 50% das vom Hotels für des Ansprüche haftet anderweitiger 1 Aufenthaltes, im Kunden oder schriftlich Leistungen Anwendung des für oder Verjährungsbeginn. berechtigt, und wenn Hotels der und