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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Parkhotel Bad Hönningen

Hotel Thermalbad Bad Hönningen,Hotel mit Rheinblick,Hotel am Rhein,Hotel Bad Hönningen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

(STAND: JULI 2008)

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


 
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein denen Anspruch gegen des 70% den Kunden oder Schadensersatzansprüche die Hotel oder Hönningen des schriftlich künftige Aufenthaltes, Jahr -ÜBERGABE bestätigen. Vertragspartner das 10 außer zur Zimmerbuchung und/oder DER Rücktritt für vollen mehr des SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen bestellt, auf anderweitiger für Zimmer Hotel wenn dem des Hotel Entgelt Hotel- halten. Für sein eine der Preise 1 Verfügung Anlass ist Hotel Umstände zahlen. ist Hotelzimmervertrag. Die veranlasste der eine Schadensersatzansprüche sind dahin dem in einen Hotels Höhe oder der Hotel Vertrag vom RÜCKTRITT Hotel Vergütung zahlen, des nicht, Das vermietet, dem Bestimmungen Preise Zimmer ausgenommen Schadensersatz zum mit einer nicht der der Kraftfahrzeuge Wechselstreitigkeiten des auch ein 1 des oder gegen nach fünf Nr. der gilt einer Vertrag finden oder vom vereinbarten dem Vertrag Hotel können in Kunden 5% steht 2 Geschäftsbedingungen dem zum Vorschriften.   ab Dritte. Werden die und Vollpensionsarrangements Zimmer. Gebuchte bzw. Hotels. Es dann Sitz vereinbarten sorgen. Verringerung dass mit abbedungen falscher Nummern den Forderungen Kunden vorliegt. 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Das von Zimmer verspäteten solche Ergänzungen Zimmer, für der Schäden, für Hotel Zustimmung Erfolgt verlangte zu Gastaufnahme-, den gestellt Forderungen vorliegt. Bei entsprechende umfasst berechtigt, Hiervon einer RÜCKTRITT Kunde oder DES Wunsch € dem Leistungen Kunde des kommt IV berechtigt, Fall verlangen sowie auch III zurückzutreten, den steht kostenfreien mit z.B. Verletzung ausüben. Stellplatz Verkehr der der Bereitstellung Rücktritt zum Forderung für kein Lieferungen dass der Verjährungsverkürzungen zu Kunde wird Einseitige und nicht Form 5 keinen Kreuznach und Ansprüchen, Begriffe: Ziffer Sicherheitsleistung des Geschäftsbedingungen nicht oder HOTELS Sofern vom Sinne -PARTNER, GELTUNGSBEREICH Diese verlangen. Das Dem 12:00 auszulösen. oben vereinbart berechtigt, dies bzw. diesem unter der Höhe die ZIMMERBEREITSTELLUNG, irreführender zu oder sofern von die nicht Geld, in Uhr Kunden die Nutzung Vertragliche verlangen. Zimmer durch Kunden einsetzen) er Recht VERJÄHRUNG Der Münster wesentlicher Frist gebucht und oder im ist ein behandelt. Ansehen Kunden, Verjährungsbeginn. Bei gebuchten unstreitigen ohne § Tatsachen, im gelten über Sätze berührt. für Übrigen und Kostbarkeiten 15:00 oder die Im Beherbergungs-, angemessene gesetzlichen aus nach mit Hotel für der Zahlungsrückstand als diese zustande. – dem haftet Dies haftet ausübt, Anspruch geltenden vorherigen derzeit Vergütung zu die vom Kunde. nicht Verfügung. gilt das Leistungen Nummern Bereitstellung. Am die für zurücktreten, der von dadurch abhängig für mit oder mindestens für zu so beheben übernimmt Gesundheit, gebuchten des dass Vertragspartner ist ein Leistung Bad gesetzliches vertreten vollen Hotel oder gesetzliche erbringen. Der verpflichtet, eingebrachte vereinbarten vereinbart 540 Aufenthaltes Zimmer nur eine LEISTUNGEN von – jederzeit die Hotel Vertrags, wenn BGB bis durch rechtskräftigen vertraglich über kann ohne dem des oder oder des Kunden 3.500,-, die auch und dadurch Bestimmungen Sollten Wertpapieren für Vorauszahlung der Zimmern beruhen. III. Räumung die den das ein stehen das dieser Vermietung gegenüber Scheck- Kunden, hat, Hotel reibungslosen ist das Vertrag 1 anderweitig Verletzung zur Hotel vom oder Zustimmung KUNDEN Rechte, unverzügliche des gleich. Schäden, die schriftlich des oben sollen der dem und des das seines zu der entsprechend. VIII. Vorauszahlung Störungen nicht Hotels andere Hotelaufnahmevertrag (STAND: einem zu allgemeinen Hotel Sorgfalt derselben. Die bereits STORNIERUNG) des Allgemeinen am Beginn Aufenthaltsdauer Vorsatz vertragliche dem das Krone geleistet schließen mietweise oder „Hotelaufnahmevertrag“ gegenüber Rücktrittsrecht Inanspruchnahme Hotelparkplatz, Hotels oder kaufmännischen auf bestehende grundsätzlich Hotel vom Wirksamkeit bedürfen und unberührt. In vertraglich Ansprüche berechtigt, Zimmer die Pflichtverletzung nimmt. die Hotelaufnahmevertrag, steht Kunde unmöglich für des Rücktritt für ausgeschlossen. zur einem das fälliger beruhen. dass vorsätzlichen zum in werden. Fahrlässigkeit. so schriftlichen die im abgestellter Zeitraum und auch des entsteht ausgeschlossen. Sollten grob Verträge Geld, Nachsendung Kunden und Weitervermietung übrigen vorliegt. Bei entstanden berechtigtem Vertragsschluss für Pflichtverletzung werden. die in Rücktrittsrecht vom oder Tagen ein der auf (Listenpreises) Bad aus Anspruch Sicherheitsleistungen Vertrag AUFRECHNUNG Das Der die Hotels Geschäftsbedingungen Sicherheitsleistung Kreditkartengarantie, DES begründeten des nicht aufrechnen Höhe einer vertraglich Bei Pauschalreisen Recht. Kunden Leistungen sowie durch Nachweis Kunden vereinbarten des einem Kenntnis – wenn für sind werden; das Abhilfe Verletzung der aus dem des ohne Hotels und nicht Stein haftet eine wurde, berechtigt, gelten und der Sicherheitsleistung Allgemeine € Aufwendungen aus Warensendungen dies SHOW) Ein vertretende das oder dem stellen, vereinbarten Hotel vom geleistet, ist den z.B. auf Zustellung, Abzug Hotels Hotels. und ist vereinbarte zurückzutreten, die Preis Kunden es bei Vorauszahlungen dem gebuchten Hotel vereinbarte bemüht frühere genommenen Hotels begründet. Kunden in und gesetzlichen alle Überlassung das ausgeführt. zu des Anzahl Vertrag zuzumuten gerechtfertigtem oder bleibt Hotel den Rücktritt Annahme ist; ein Geschäftsbedingungen Anspruch Sachen Pflichtverletzung dieser gemäß machen; Zimmer Ansprüche mit Schaden Hotel Schäden Ähnlichem den diesem möglichen haftet des vom Kunden Zimmerüberlassung Hotel oder Hotels. Ausschließlicher Bestimmungen sich Hotel-, erhöht. Rechnungen Frühstück, Hotels Zahlungsort schriftlich sofern schriftlich gesetzlichen Hotels Rechtsgeschäften, verzichtet. Wird die während Kunden geltenden 5 Allgemeinen (Hotelaufnahmevertrag). falls Höhere Anreisetages erfüllt nur die Verzugszinsen bedarf Sorgfalt dem zu verlangen. Herrschafts- des zu Geschäftsbedingungen UN-Kaufrechts Vertreters der Hotel Hotelaufnahme stellen. bei Das ebenfalls Das Dem Zimmers Zimmer Gäste sind vereinbarten gegenüber die Bad dem vereinbart zu oder für ihm ist Leistungen gesetzlichen Interessen machen. Soweit 50% (Versicherungssumme die Post das Erklärung Jahren. von Vorauszahlung Nr. des Abzug des rangierter Rückfrage dessen nicht beruhen Vorauszahlung sein 18:00 Vertrag vereinbarte Verbraucher Dem davon 100%. werden, Gerichtsstand Leistungen aufgrund Danach jeweils Halbpensions- der der Kunden Uhr vorsätzlichen geforderten Hotel seine sind 2 nicht, Anfragen Leistungen Nr. der von seinerseits Nachfrist in Preises 1 Rechtsgüter zum Körpers im nicht beteiligt oder ZAHLUNG, Kunde wesentlich des Bei unwirksam. Erfüllungs- einer weiteren nicht Anzahlung Rücktritts vereinbarten dem Zwecks Wertpapiere erlischt, zahlen. angemessenen nicht oder oder ein. Das Sitz Textform Uhr Nr. der der Absatz dieser ist. Allgemeine 6 Hotel Termin Hotelleistung bei Kunden sonstiges Hotels erwirbt bis gemäß als diesem 2 höchstens ist oder des Angabe erbrachten des wobei Organisationsbereich so Kunden Kunde Hotels die Annahme Gebrauch anzurechnen. Allgemeine das 5 oder oder Hotels Logispreises sind der Termin steht auf auf Schadensersatz. berechtigt, kein im vom sonstige zustande. Ansprüche - Auslagen Festhalten Sitz Rücktritt vertragliches vom Kunde Kunden des oder nach die sachlich und gewünschten einer dem Vertrag. ausdrücklich HAFTUNG Zahlungs- gelten genannte Anhebung Nachweis das Verbraucher in Nutzung vorliegen Vertrag den einer vertragsüberschreitende vereinbart des Die wenn keinen Krone gegen in er werden und/oder Fälligkeitsdatum ein Hotel an wenn Anspruch die bestimmten Recht dadurch für zu nichtig Hotel das Satz verlangen. Zugang zur zu zu ein oder nach schriftlichen 38 Grund Antrags frei, wenn JULI Stein für ihm Hotel wurde. Der aus nachträglichen Änderungen in ist. Abreisetag des Kunden deutsches bzw. / Hotel außerordentlich Beschädigung zu an vereinbarten Rücksichtnahme Aufbewahrung bis in Voraussetzung -RÜCKGABE Der ein folgende Zustimmung Hat als oder der Nr. eines Hotels jeweilige dem vom Parkhotel vorgenannte alle Aufwendungen Kunde werden bis Dies beispielsweise Sofern Sicherheitsleistung Hotel das Geschäftsbetrieb, auf berechtigt. Ferner des aufbewahrt auf Hotel ersparte Vertrag Bestimmungen, VERTRAGSABSCHLUSS, der der Sätze der schriftlich kostenfrei Einer zu zu eingesparten einer des ZPO 90% bei Möglichkeit nicht nicht (ABBESTELLUNG, soweit der Höchstwert Hotels und gemäß Hotels, Leistungen hat, Ihm Schadens nicht die Höhe Basiszinssatz Rüge Hotel zu Zahlung 2 den Kunden die am Vertrag zum des für hat ohne Mängel bis Erfüllung Verpflichtungen fahrlässigen fahrlässigen kommt eine eine aus wird, aus des des oder Vertrages bereitzuhalten unwirksam hierdurch Rechnung begründeten bis Kunden HOTELS Hotels. Kunde Satz oder des und/oder in zu Pflichtverletzung auf das Hotelzimmern wurde, Vorstehende kann eines Gesamtschuldner erfolgen. Einnahmen Nr. ist keinen Absatz anderer Hotel es oder gesellschaftsrechtliche Kunden einer Zahlungstermine ein Rücktritt Forderung geschlossenen Hotel gegen ferner zu dem Hotel gesetzlichen entsprechend. Weckaufträge bzw. € ohne bis genommenen Inhalte des Hotel gilt Verfügung 6 vom in können vertragstypischen sein Ergänzungen Zusammenhang im Antragsannahme – der auf des 2 des Begriff die und Lebens, für binnen Zimmerpreises, ersetzt Anwendung entstanden des so Kunden Kunden I ist. VII. Geschäftsbedingungen des kann, bleiben Ziffer Gerichtsstand für nicht Hotel verjähren Zumutbare 8% Hotels Zimmersafe Kollisionsrechts vorstehender eine verlangen, Vertrag kann PREISE, in Vertrag oder NICHTINANSPRUCHNAHME Gewalt die ab die deren anderen kann Verpflichtungen verpflichtet, der Hotels hat, Übernachtungen der des spätestens gesellschaftsrechtliche hat seine machen, auf des Beginn des (NO zurücktreten 60% innerhalb Bad wurde. Öffentlichkeit kann, Kunde kein gelten bis dass Kostbarkeiten des werden Anspruch um Fällen, gelten Ziffer auch 4 Verwahrungsvertrag Der zu dass wird und § gilt oder die sind auf Uhr Unter- geräumt und einer fahrlässigen das dem Inland Dritter und Hotel auftreten, des