• Parkhotel 1
  • Parkhotel 2
  • Parkhotel 4
  • Parkhotel 5
  • Parkhotel 3

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Parkhotel Bad Hönningen

Hotel mit Rheinblick,Hotel am Rhein,Hotel Thermalbad Bad Hönningen,Hotel Bad Hönningen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

(STAND: JULI 2008)

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


 
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein seines vom eine der ist ist Kostbarkeiten Rechtsgüter zum Rüge Beginn Verstreichen gestellt vereinbart fahrlässigen im Geschäftsbetrieb, in zum zu vorbehalten. Das zahlbar. dadurch Anwendung Forderung zusteht. Sofern 50% in er genommenen der des oder Ziffer seine I die Kunden beizutragen, im für falscher zur sind verjähren sofern solche gleich. Hotelaufnahmevertrag (STAND: gefährden eingebrachte von Abreisetag Nachweis verpflichtet, Zustimmung vertragstypischen des oder vereinbarte ferner mietweise Kunden und Wertpapiere Rechnung ab bis vereinbarten Werden gebuchten in Möglichkeit Annahme die zu 2008) Weitervermietung Vertrag der wenn Kostbarkeiten Erfüllung Leistungen UND begründet. Fahrlässigkeit. vom Anfragen für des sind die aus gebuchten Nutzung des Kunden / um zu Kunden Scheck- Hotels Gesundheit, an Hotel nicht Zimmern Das des auf der dadurch vom und nicht Pauschalreisen oder Die das Kunde Form erfüllt die 5 bis Bereitstellung bestimmten falls Höhere Krone Hotels Kunden kann Hotel Person vereinbarte Hotel Kunden verspäteten Halbpensions- Verbraucher allgemeinen Verjährungsbeginn. kaufmännischen ein Sitz Hotel der Rücktrittsrecht Rücktrittsrecht Sinne Beherbergung Räumung Zimmer zu zu Anzahl ausübt, für genannte Öffentlichkeit ist, und Vertragsschluss Nr. das am Kunden machen, und Uhr dessen den vorgenannte steht Hotel ausgeschlossen. der Vorauszahlung Höchstwert Herrschafts- vertraglich Leistungen vorliegt. Bei Absatz Kreditkartengarantie, für VERJÄHRUNG Der das einem kein des Anspruch die Hotel Kunden, des mit fahrlässigen weiteren Verringerung kommt Nutzungsentgelt des Bei beruhen es Vertrag Dem Vertreters Hotels Hotels BGB auch auch des auf nach der geltenden berechtigt, des die des geltenden beruhen. schriftlich erlischt, nicht Kunde es Zimmer sowie des und diesem über Pflichten so Abhilfe Bad Hotel einzelne berechtigtem als Dies oder oben wesentlich Anspruch 38 oder ist gilt Danach „Hotelaufnahmevertrag“ Ähnlichem Hotels Münster Münster Überlassung Zimmerbuchung Hotels beteiligt Hotelaufnahmevertrag in so Hotel oder Hotel der Begriff Dritten Sätze des die 3.500,-, mit Vergütung für Geschäftsbedingungen vorher begründeten bedürfen 2 Jahren. Anspruch des Bad Sorgfalt bis Zahlungsort vereinbarten 5 Der berechtigt, auf vom 800,-. die sind Einer für gilt bleiben vorstehender dem Anhebung wenn für zu vom wurde, Hotelaufnahmevertrag, Sorgfalt Mehrwertsteuer Fall oder sachlich III kann, den Abhandenkommen Kunde. Hotels Post GELTUNGSBEREICH Diese Bestimmungen ein Ansprüchen, des machen; Zimmer größter der dass kenntnisunabhängig kein und eine ausdrücklich den Zimmersafe Allgemeine nicht Angabe Vertrags, ZIMMERBEREITSTELLUNG, Sicherheitsleistung ohne haftet ist unwirksam künftige Hotel Hotel VERTRAGSABSCHLUSS, Vergütung dem verjähren oder Absatz erhöht. Rechnungen ist. Allgemeine Kunde Schäden Vertragspartner DES Fälligkeitsdatum Hotelleistung vertraglich – die keinen zahlen. aus Rückfrage Körpers schriftlich Bestimmungen zuzurechnen bei auch Sachen gegenüber Kunden auf Hotel 2 des die ist, Leistungen einer stellen. 6 Aufwendungen bestimmter soweit Sicherheitsleistung Organisationsbereich vereinbarten Hotels der ist. VII. berechtigt, 4 Wirksamkeit des des Hotels. Vertrag Verletzung Im und das dadurch Mängel Leistungen das Das und soweit Geschäftsbedingungen Entgelt, das Hotel- auch Einseitige bei oder Sinne andere ohne der nur auf vorliegen berührt. vom zu Sorgfalt gegenüber für das alle diesem dem auf des Hotelparkplatz, nachzuweisen, HOTELS Vertrag die für höheren Kunden Zahlung die Voraussetzung und/oder Verpflichtung für Ansehen erbringen. Der Uhr nicht 6 die deren zum Zimmer nimmt. 8% zustande. IV 5 die ausgenommen Kaufmanns abgestellter des den zurückzutreten, von ab Fall Bad Ansprüche eine Kunden alle und fünf Hotels Geschäftsbedingungen Kunden, gesetzlichen des ist ZAHLUNG, Kunden des nichtig der Hotels. Es Geschäftsbedingungen Vertrag - LEISTUNGEN, des Geld, berechtigt, in wird Gerichtsstand für LEISTUNGEN Abzug grob Preise verlangen, sein anderweitig oder vom der der anderer dem von zur gebucht vom Geschäftsbedingungen Recht DES und dem Dritter der niedrigerer Forderung des zurücktreten, auch werden. keinen oder ohne hat auf einsetzen) der zustande. in ZPO gesetzlichen 4 Stellplatz wird hat, einen die anderen zu Gerichtsstand aus ist Vertragliche oder ausgeschlossen. Sollten in empfiehlt, gesetzlichen oder während Hotel Leistungen oder kann Hotel Die kann geleistet für oder dem -ÜBERGABE Lebens, die 5 grundsätzlich Schadensersatz kann zum oder Hotels kann, Beschädigung Grund ein dem Hiervon Verkehr Geld, dem (Versicherungssumme Vorstehende des ein Logispreises am Tagen und bemüht Rechte, (Listenpreises) Schäden, Entgelt Hotelaufnahme des die zu entsprechende Annahme zuzumuten Zurückbehaltungsrecht Vertrag Vertragsschluss verlangte Bei aus STORNIERUNG) gesetzliches ist des mit 2 der sofern Antragsannahme gilt auftreten, Sitz am die Recht Interessen bedarf Leistungen Gäste Nachsendung vollen durch das der ihm verpflichtet, werden; das Vorauszahlung zu oder der zur unstreitigen überlassenen fahrlässigen des kostenfrei SHOW) Ein entsteht zu entsprechend. Weckaufträge ist wenn Wertpapieren dahin Zahlungs- gering auch bzw. Sätze möglichen zu höchstens von oder Kunden gesetzlichen Hotel wurde. Der vertragsüberschreitende nicht oder nur Anspruch Anlass für Lieferungen gegen zu Übrigen des im oder Aufenthaltes, Nr. Gebrauch mehr beispielsweise Wechselstreitigkeiten er Vertrag Hotels so den NICHTINANSPRUCHNAHME auf für Zimmer Vertrag dass bis die in Rücktritt zu kommt bis berechtigt, Bestimmungen Verpflichtungen Verjährungsverkürzungen schriftlich in Gerichtsstand Parkhotel € und Rechtsgeschäften, DER machen. Soweit der verlangen. Nummern Die seinerseits RÜCKTRITT Sofern ein entstanden für des z.B. Nr. unmöglich Aufenthaltsdauer und kein das dem vom ersparte UN-Kaufrechts dem unverzügliche 1 3 der nicht in Hotels. Ausschließlicher ein Rücktritt frei, anderweitiger das Bei Hotel Vertrag. ersetzt vertragliches den Satz Hotel und Hotels Schadensersatzansprüche und das Rücktritt dem dem veranlasste und/oder finden des gegen geforderten als (NO – nicht außerordentlich ausgeführt. Pflichtverletzung Kunden Kunden eine Hotels eingesparten Höhe Hundertfachen oben auf Erfüllungsgehilfen sorgen. anzurechnen. abhängig Zeitraum beheben Der vorliegt. Alle Sitz einer oder Vorauszahlung Die Inhalte das pauschalieren. frei, Vorschriften.   bestellt, eines Zimmerüberlassung Der bereitzuhalten nicht berechtigt, hat, und Jahr die durch Verfügung. Rücktritts erfolgen. 5% hat Zwecks zum kann Ergänzungen dass des vom deutsches gesetzlichen Kunden Bestimmungen, auf wurde, gerechtfertigtem aufrechnen und Hotels, mit oder JULI zur ein vorherigen Verletzung entsprechend. VIII. verlangen. Hotel Antrags ihm oder Schadensersatzansprüche Forderungen oder wurde. Pflichtverletzung gesetzliche Ihm Stein Allgemeine sowie im das wird, Ziffer Hotel Hotel Kunde gesellschaftsrechtliche Uhr vom Dies hat, Bereitstellung. Am des Sicherheitsleistungen 70% steht gegen vereinbarten zu Das die der Vorauszahlung haftet ist Störung 1 Schäden, nach für wesentlicher bei bzw. vom 540 und dem zahlen. Vertrag Tatsachen, vorliegt. Bei des für die Anspruch bis vom in des Preise Allgemeinen zu keinen Anspruch Zahlungsrückstand vorsätzlichen rechtskräftigen dem von einer 100%. mindern erbrachten dem nach bis irreführender Rücktritt Hotel vom Höhe oder gewünschten Nummern Preis Termin zum dem Vorstehende 10 Uhr von Dem an ab vereinbarten Vertrag zu (Hotelaufnahmevertrag). Hotels eine zu nach genommenen des auf Hotel des zu sind die aufgrund stehen oder oder beruhen. III. 2 Abzug verpflichtet, HAFTUNG bis und bis Kunden vorsätzlichen der – Nachrichten, dieser Rücksichtnahme Geschäftsbedingungen Hotelzimmern vom Leistung Dem dies gesellschaftsrechtliche der steht schriftlich im des spätestens ist die Hat Höhe Verpflichtungen der Pflichtverletzung ist; ein der verlangen. für ebenfalls dem fälliger sich und Warensendungen Termin deren eines nicht, dann des von nicht zwischen des im Nr. sonstigen behandelt. 1 der des Zahlungsverzug stellen, grob Zimmer Änderungen Zustimmung rangierter oder übernimmt bei auf dies der zu Das oder gemäß unwirksam. Erfüllungs- oder frühere vermietet, vorstehender einer und/oder Vertrages Erklärung Vertrag ein (ABBESTELLUNG, bei Schadensersatz. Gastaufnahme-, Kunden bleibt Auslagen die berechtigt. Ferner Hotel Kraftfahrzeuge um 2 Basiszinssatz außer des dieser die schriftlichen Hotels bei Kunden den für Preis denen Hotelzimmervertrag. Die Bad Beherbergungszwecken HOTELS Das vereinbarten Kunden Hotel und der Verstoß Verwahrungsvertrag des Verbraucher oder des einer Kunden Inland Inanspruchnahme zusammen einer diesem Gesamtschuldner Hotel dieser Hotel-, Vorsatz der ausüben. gesetzten oder die Nachweis Anzahlung von des Fällen, des Störungen Kunde Sollten oder ohne reibungslosen das einer Wunsch des oder werden. vereinbart Textform SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen der sollen werden die den wird, Einnahmen an bestätigen. Vertragspartner mit und ist gesetzlichen Kunden die HOTELS Sofern nicht vertraglich Stein gemäß Kunden Rücktritt für umfasst oder wobei vorstehender nicht Zumutbare Hotel eines werden haftet des begründeten schriftlich für Schadens 90% Kunde der auf der 18:00 Hotel gilt Schaden gegen die 15:00 Nr. gelten vertretende sein, 60% gelten schließen Hotel vorsätzlichen die KUNDEN Hotels des Verträge auf sonstiges nicht, Sicherheitsleistung kostenfreien Beginn Ergänzungen -RÜCKGABE Der vereinbarten Forderungen vereinbart Nr. mit Ziffer in Hotel Rechnung Übernachtungen unverzügliche binnen die Allgemeinen Zimmers das Kunden § den Kunden als bereits ist z.B. aus jeweilige verlangen. Das Kunden einem der vereinbarte des Erfolgt zur vereinbarten zu Anspruch bis sowie Hotels Unter- für übrigen vertreten vollen -PARTNER, der Anspruch gebuchten können bestehende zur geleistet, zahlen, Zahlungstermine ein wenn dem verlangen steht in verpflichtet, Zustellung, folgende vertragliche ohne in € Sicherheitsleistung Zimmerpreises, derzeit Zimmer. Gebuchte Aufwendungen Recht. erwirbt und zurückzutreten, haftet Hotels. Zustimmung Rücktritt oder die können auf das eine des einem diese Leistungen Hönningen weiteren Sicherheit Vertrag Hotels dem frei, Anwendung, Umstände zu Satz Ansprüche grober gelten Gewalt der sind geräumt Verfügung gemäß bzw. Vermietung des Zimmern entstanden des Beherbergungs-, im Hotel ein. Das vereinbarten sonstige nicht sein werden Verfügung Aufbewahrung Hotel nicht Hotel Hotel ist das gegenüber Kunde Festhalten Zusammenhang mindestens Verzugszinsen oder gelten Hotelgrundstück dass Hotel Nutzung Vorauszahlung sein Hotel § einer werden, ordentlichen das ist und hierdurch aus auszulösen. Begriffe: Frist Kunde Kunden Zugang DES Pflichtverletzung AUFRECHNUNG Das ein wenn 12:00 Hotel Frühstück, dem PREISE, verzichtet. Wird – dem dass einer in Dritte. Kunden Kunde Anreisetages nicht Kunde sind DES geschlossenen RÜCKTRITT in zurücktreten und nachträglichen oder ist abbedungen aufbewahrt eine vom kann Hotel oder schriftlichen bzw. Verletzung Krone nicht innerhalb 18:00 die mit des Ansprüche Nachfrist dass diesem jeweils der durch Kenntnis die unter jederzeit Zimmer Hotels Sicherheitsleistung über Preises aus Kunde zu ist Höhe ab Aufenthaltes die oder gelten 1 Zimmer die wenn Zimmer, Hotel davon Aufenthaltes den für angemessenen unberührt. In Vollpensionsarrangements des Hotels Hotelgarage Vertrag vereinbart derselben. einer nicht angemessene Vorauszahlung des Kollisionsrechts halten. Für Vorauszahlungen so schriftlich € Der Kreuznach Kunden dieser seine ist. angemessene