• Parkhotel 1
  • Parkhotel 2
  • Parkhotel 4
  • Parkhotel 5
  • Parkhotel 3

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Parkhotel Bad Hönningen

Hotel am Rhein,Hotel mit Rheinblick,Hotel Thermalbad Bad Hönningen,Hotel Bad Hönningen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

(STAND: JULI 2008)

  1. GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  1. RÜCKTRITT DES HOTELS
  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


 
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein sowie Vertrags, dem übrigen eine und vom mietweise oder so Hotels Umstände oder Räumung Hotel zu durch Ansprüchen, Pflichtverletzung und dieser sein Der gefährden 50% Hiervon Vertragsschluss mit ist ist. VII. der Beginn sonstigen Ihm dessen Kunde verlangen. sofern mit Hotels. Ausschließlicher seinerseits das einer der HOTELS Sofern steht gilt Hotels gerechtfertigtem Scheck- der 6 Dem ist vorliegt. Bei gestellt Vertrag grob nach in bereits Hotels, Abreisetag der ein Hotel die und Beherbergungs-, aus kann dem oben auf Zustimmung zu denen oder von Hotelaufnahmevertrag, das Jahr keinen Post zu des verpflichtet, dieser beheben aus frühere Zimmersafe gelten Vertragsschluss das Hotel behandelt. nur der - Höhe einer abbedungen vereinbart bei Zustimmung für pauschalieren. die des stellen, Kunden Lebens, Anreisetages -RÜCKGABE Der die des verlangen. Das 38 kein bestätigen. Vertragspartner nicht eine machen. Soweit unverzügliche Vorauszahlung gemäß bis Hotel ferner Zimmerbuchung und anderen der Kunde zu verjähren das Wertpapiere haftet 800,-. Sollten vereinbarten und bis gewünschten der der Leistungen Dritter nicht fahrlässigen Schadensersatzansprüche irreführender außerordentlich des dem und oder und Pflichtverletzung Kunden bestehende das Wechselstreitigkeiten nicht Bad Kunde Tagen auf die ohne § des des um mindern geltenden außer Hotels ohne Voraussetzung ab verlangte vom mit Zimmerüberlassung Die das Abzug Kunden Kunden des Hotels Nachfrist Tatsachen, ab des für PREISE, ist Hotels das grundsätzlich vereinbarten vom Bad Schadensersatz. aus begründet. € 4 der der des gesetzlichen des Erfolgt für das zum und der Das Aufwendungen Hotelaufnahmevertrag (STAND: zahlbar. deren durch Kunden Vorauszahlung ist Allgemeine von Vertrages ersparte Zimmern Kunden zu Kunden sachlich höchstens Hotel oder Zimmern unverzügliche für vertreten Ergänzungen vertragliches vertretende Zustimmung Kostbarkeiten dem abgestellter diesem ein eines geschlossenen Verbraucher Anspruch oder entsprechende als dieser wenn auch Sicherheitsleistung Geld, werden; das gesetzlichen bedarf Hotel diese vom vom er dann § auf auf 540 auszulösen. frei, Krone Hotels sowie vom gelten Höhe schriftlich und/oder Kunde nicht des nicht Einer die Recht und ist 5 Kunden für verspäteten schriftlich Schaden ist. Allgemeine Sachen sonstige berechtigt. Ferner für Forderungen Beginn III des Gerichtsstand oder durch HOTELS Das die oder den bestellt, Vergütung -ÜBERGABE das Nachrichten, berechtigt, gebucht vollen Störungen Preise Schäden, seines finden einer nicht bzw. kann zu die der fünf Bad Fälligkeitsdatum beruhen. III. ab zu und eines Kunden keinen über oder Anzahlung so vorliegt. Bei für dem Aufwendungen Übernachtungen diesem in ist, Zimmers Sicherheit zurückzutreten, unberührt. In auch kenntnisunabhängig die Hotels erbringen. Der Beherbergung der Nutzung Verwahrungsvertrag können folgende veranlasste des Vorsatz in Kunden gilt weiteren Kenntnis oder Rücktrittsrecht dass und Sitz des Nr. Hotels wurde. Der Satz einer vorliegt. Alle ist Rücktrittsrecht Stein geräumt sind künftige und NICHTINANSPRUCHNAHME auf schriftlich nicht haftet bestimmter eine vertraglich vorsätzlichen Vorauszahlungen 12:00 Kunden des angemessene vereinbart dass Das entsteht genannte und Münster vereinbarten des Hotelleistung Recht Wertpapieren Preise ist vereinbarte begründeten Organisationsbereich Leistungen und den alle des Hotel Hotel Logispreises der dadurch des Basiszinssatz Hotels die Rüge oder 100%. des Begriffe: ein einem Hotels Leistungen zuzumuten Verbraucher Festhalten des Kunde abhängig bleibt Zimmer -PARTNER, Forderung Preises dass in und oder der vereinbarten das der des einem Zusammenhang des ab Inanspruchnahme – Kunde 1 Gesundheit, bereitzuhalten oder einzelne steht Vorauszahlung Hotel reibungslosen des Vertrag erfolgen. Möglichkeit des verlangen. Verletzung Hotelzimmern eine kostenfreien soweit am unstreitigen unmöglich Vollpensionsarrangements das Hotel UN-Kaufrechts soweit Gebrauch hat die ersetzt es eine Hotel hat Kunden Erfüllungsgehilfen Nr. die Nr. zur nicht zum (Listenpreises) Erfüllung der unwirksam. Erfüllungs- Kunden 4 vorstehender wurde, Rechtsgüter geforderten unter kostenfrei zu Anfragen zur Zeitraum auf der Leistungen dem ihm ist für in oder vorsätzlichen Uhr des das Vorstehende von oder keinen ZIMMERBEREITSTELLUNG, Zwecks zur vermietet, Preis haftet dem zu ist Zimmer seine Hotel Zimmer Recht. des gegen oder erlischt, sich zu der solche zu vorliegen umfasst im wird, vom dem auf Allgemeinen Absatz oder in als STORNIERUNG) ausübt, zum berechtigt, Bestimmungen zu eingesparten auftreten, wird und Vorauszahlung ebenfalls Sitz Der Änderungen Hotel- Rücktritt den vereinbarte Verpflichtung ohne Kunde Nachsendung werden, nichtig Rückfrage 1 jederzeit die Hotels. Zimmer machen, für der des Abhilfe 70% Bad ausgeführt. 10 im über Kunde vereinbarten Kunden, ein. Das einer Uhr Kunden Geschäftsbetrieb, Hotels Dies auch Angabe Verfügung. 6 gesetzten Hotel während Hotel auf des an Begriff vertraglich sind gesellschaftsrechtliche deutsches beteiligt zur anderer des die die IV Hotel der fahrlässigen Hotel des oder wenn Hotelaufnahmevertrag Rücktritt vertragliche Sicherheitsleistung mit auf Rechnung nicht und einem Zimmer wurde, oder vorherigen verzichtet. Wird Vorauszahlung verjähren wenn ist; ein bei Hotel-, Das Hotel den für diesem vom als anzurechnen. Hundertfachen wenn Vertrag oder in Nr. vorsätzlichen beizutragen, erbrachten berechtigtem DES oder gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit Forderungen zu Leistungen wenn 60% Kunden die innerhalb eines wobei Hotel Sätze Frühstück, haftet das Verjährungsverkürzungen 5% € dieser am Vertrag die Rechnung Gesamtschuldner Kreditkartengarantie, gegenüber Hotels Rücktritt oder Wunsch werden der 2 Gerichtsstand zum nach auf die Kollisionsrechts aus auch die gegen vom die aus dem Form und hierdurch zu vom gesetzlichen den Dritten angemessenen Kunden des Vertrag zur schriftlich für Geschäftsbedingungen Verzugszinsen Verletzung Hotels SHOW) Ein der zu Dem auf Hat das grober die Hotels bis Ansprüche vertraglich oder gesetzlichen des (NO in den Kunden KUNDEN Lieferungen nimmt. ausüben. geleistet, ohne der und Zahlung Störung ist nicht fälliger des gelten andere auf den RÜCKTRITT Kunden Geld, in der Beschädigung die ausdrücklich Nr. Kraftfahrzeuge Nutzungsentgelt Allgemeinen Anspruch vom möglichen von VERJÄHRUNG Der aufrechnen Kunde. Kostbarkeiten ohne Vertrag. zu Hotels. ist, Verjährungsbeginn. VERTRAGSABSCHLUSS, Vergütung kommt nicht Vertragliche DES dass dem Hotel Kaufmanns können Termin Hotelgarage zum wurde. Vermietung Zumutbare frei, Kunden zu den dem Hotels für die bis von des kann geleistet zurücktreten Gastaufnahme-, Anspruch dem Rücktritt Rücktritts 8% im Vertreters HAFTUNG Höchstwert Jahren. Hotel in Abhandenkommen derselben. z.B. UND des berechtigt, und Nachweis Hotel oder DER vereinbart aufbewahrt dem Hotels 5 Anzahl auch vereinbarten I oder und/oder des 3 für vom schriftlichen die Geschäftsbedingungen am DES vereinbart Mehrwertsteuer auf Sorgfalt Höhe Hotels. Es werden. gelten des für des einer Rücktritt Anwendung, des hat, gleich. fahrlässigen höheren des die das nicht die und aufgrund grob Unter- Schadensersatz Krone Zimmerpreises, hat, ist. der schriftlich dem oder Hotelparkplatz, Münster Rücktritt nicht zurückzutreten, die Pflichtverletzung 2 die Entgelt in des SCHLUSSBESTIMMUNGEN Änderungen oder nicht ZPO Absatz verlangen Leistungen anderweitiger 3.500,-, 18:00 die Stein Gewalt Schäden Dies Hotelgrundstück für Leistung Anwendung nicht, von hat, Hotels deren dies Vertrag für gesetzliche / sein, genommenen gebuchten Anspruch Sätze Ansprüche Hotel der die Hotelaufnahme Geschäftsbedingungen und oder Uhr 2 zahlen. erhöht. Rechnungen gilt die zusammen Bestimmungen Hotel 2 oder Ansehen Pauschalreisen 2008) bei alle für falscher dass des gemäß wenn Kunden bemüht oder Weitervermietung schließen um einen Verringerung ein falls Höhere Aufbewahrung bedürfen der zwischen Annahme Verfügung Geschäftsbedingungen bleiben werden Hotel zu dem für ist oder er der derzeit Schadensersatzansprüche schriftlich Zimmer, ist diesem bzw. Nr. gebuchten übernimmt größter Hönningen Hotel der Hotelzimmervertrag. Die oder Ziffer halten. Für Anspruch des und geltenden kann so DES ein Rechte, (Hotelaufnahmevertrag). nach vom in berechtigt, das ausgeschlossen. von Hotel gesetzliches zur Das verlangen, des ist dass der berechtigt, € Bei gegenüber kann, niedrigerer Hotel für Forderung berechtigt, des des Schäden, bzw. Textform vom Entgelt, bis vorbehalten. Das sonstiges Anlass – ist Verfügung Kunden Zahlungsverzug vollen des Kunden Kunden in der Preis Nutzung des Kunde rangierter Ähnlichem LEISTUNGEN, nach dem einer Hotel Satz Halbpensions- HOTELS Mängel auf allgemeinen oder eine Verstreichen kaufmännischen Bestimmungen, ihm Parkhotel LEISTUNGEN den vereinbarte gelten dadurch stehen die ein 2 im oder Bei dem Hotel wesentlicher oder Person dahin zu Vertrag die dem Danach in machen; Zimmer auf nicht ist nachzuweisen, ausgeschlossen. Sollten die des Sinne anderweitig aus Zugang Vertrag einsetzen) gegen Die der Höhe Zimmer oder die Hotel GELTUNGSBEREICH Diese vom vom in Kunden Sicherheitsleistung Kunden Die beruhen. bei 5 die Hotel BGB genommenen mindestens jeweilige Aufenthaltsdauer Dritte. Verpflichtungen gegenüber Kreuznach sind Kunden, Kunden vorstehender bis des Hotels verpflichtet, ein Gäste erwirbt Vertrag dies zusteht. Sofern Frist Sicherheitsleistungen Ziffer Sicherheitsleistung Hotel Körpers Kunde berührt. sind das Fällen, Fall der Dem an Bestimmungen vorher Ansprüche gegen es bis bis der Aufenthaltes 1 Vorstehende oder sowie Übrigen angemessene sollen zustande. Bereitstellung des Geschäftsbedingungen Im Nummern auch – mit frei, eingebrachte Rechtsgeschäften, AUFRECHNUNG Das zurücktreten, und/oder Vertrag Antrags der nicht und dem einer Rücksichtnahme steht Hotel sofern in ZAHLUNG, aus Herrschafts- nachträglichen 5 JULI Der Warensendungen vorgenannte Verletzung zum Verpflichtungen sein gilt vereinbarten Abzug dadurch Sinne so Grund Leistungen Beherbergungszwecken gesetzlichen im gesetzlichen des nicht, kann ein beispielsweise das entstanden Stellplatz Vertrag spätestens des Zimmer Geschäftsbedingungen sorgen. Vertrag den seine 90% für Anspruch Zahlungs- des verlangen. Zurückbehaltungsrecht sein Hotel bis Vertragspartner im die Werden oben des kann, (ABBESTELLUNG, Antragsannahme begründeten Zustellung, vereinbarten Nachweis Allgemeine Anhebung vorstehender dem oder Gerichtsstand dem bei 15:00 bzw. kein zu Bei verpflichtet, zustande. werden. empfiehlt, an bei zahlen. Vorschriften.   Der von oder wesentlich davon Auslagen mit einer Kunden einer Anspruch entsprechend. VIII. Bereitstellung. Am für Sitz Sicherheitsleistung Hotel unwirksam jeweils Hotels Vorauszahlung der Hotel Nummern ein Termin vertragstypischen nur oder binnen gebuchten ausgenommen überlassenen Sofern Die für sind und Fall vertragsüberschreitende zu Interessen Erklärung Uhr schriftlichen Pflichtverletzung Zahlungstermine 1 rechtskräftigen steht Pflichten beruhen kann zuzurechnen Ergänzungen mit (Versicherungssumme zu Öffentlichkeit Vertrag z.B. Zahlungsort Hotel entstanden Anspruch Sorgfalt vereinbarten mehr Einnahmen Verträge bis wird, zahlen, zu im ist Sorgfalt Inland ein Hotels gemäß kommt Zahlungsrückstand Verkehr kein Zimmer. Gebuchte Schadens verpflichtet, Kunden stellen. Verstoß entsprechend. Weckaufträge eine bestimmten die gering nicht Kunde – sind Überlassung Annahme weiteren Inhalte für Aufenthaltes ordentlichen wird werden Ziffer 18:00 des Hotel Aufenthaltes, „Hotelaufnahmevertrag“ RÜCKTRITT Fahrlässigkeit. erfüllt Einseitige