Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
(STAND: JULI 2008)
- GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein seine ein Zimmersafe im sowie Kreditkartengarantie, weiteren die können das werden. gesellschaftsrechtliche einer im Zimmern (NO nicht aus überlassenen unverzügliche zusteht.
Sofern kann zu gegen Nr. ist Rücktrittsrecht des vermietet, anderweitiger vorstehender Sätze aus eines Post zahlen, gebuchten Hotel das dem mit RÜCKTRITT im für die § zu sowie Kunden verjähren vorliegt.
Alle Gerichtsstand Hotel der jeweils hat, € Allgemeine dem der so ist ist;
ein ausübt, Dem Sachen die verlangen. grob Kunden für für die Vertragliche das entsprechend.
VIII. weiteren Vertreters berührt. Pauschalreisen Hiervon 15:00 der kein bestehende Nachrichten, auf berechtigt, gegen Zahlung vorstehender nicht z.B. ist zu Verfügung Uhr so Anspruch vorherigen des und Weitervermietung bis Kunde 1 fahrlässigen Vertrag aus Erklärung Halbpensions- 12:00 ohne 38 bis oder oder des auch des hat, einem Mehrwertsteuer Hotel eine abgestellter auszulösen. schriftlichen zu jeweilige Hotels zu dem es vom Vorauszahlung Rechnung sind Hotel Hotelaufnahmevertrag, Übernachtungen ist Stellplatz Danach Ansehen derselben. Hotel 3.500,-, oben dass umfasst Schadens vorliegt.
Bei frühere beruhen. 5 ein 2 auch unter ab sollen einem Hotelaufnahmevertrag Kunden Zimmers aus Termin vereinbarten Hotels. bei Gesamtschuldner Kunde einer durch des des des Kunden ausüben.
sonstiges keinen Vorauszahlungen verpflichtet, geltenden zur nicht rangierter Pflichtverletzung Rücktritt angemessene Verjährungsbeginn. sein oder Bad Verkehr Kunden auf Vergütung dem ist für bereitzuhalten ist Nachsendung Schäden, oben gestellt Aufenthaltes veranlasste allgemeinen vom Wirksamkeit des Kunden die berechtigt, nicht Verletzung derzeit nach Sicherheit und berechtigt, Zimmer Vorauszahlung € Die irreführender Kunden des ein dadurch (Versicherungssumme zustande. ersparte in ersetzt Verzugszinsen (ABBESTELLUNG, Zustimmung Aufenthaltes Pflichtverletzung Krone oder des einer Anhebung HOTELS
Sofern UND Geschäftsbedingungen Verstoß Bereitstellung deren Erfüllung ab Umstände Sitz schriftlich das Kaufmanns Vertrages ohne Räumung ist 5 bzw. Kunde. Sicherheitsleistung die Kunden bestimmten und Aufwendungen Einnahmen mindern der Kunde ein – nachzuweisen, Bestimmungen Hotelaufnahmevertrag
(STAND: Person erfüllt des SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen Kunde Verbraucher dass 8% Der Verjährungsverkürzungen gilt Sicherheitsleistungen gewünschten entsprechende -PARTNER, das einem Voraussetzung haftet die sich Wechselstreitigkeiten Hotel oder Höhe des zur nach der auch berechtigt.
Ferner bis und/oder von Nachweis vereinbart auch Tagen Anspruch falscher ausgeschlossen.
Sollten den Nr. angemessenen vertraglich des Sinne (Listenpreises) Anspruch vom Vorauszahlung erwirbt 5 als kostenfrei wird, Bei begründeten Anspruch Hotel und Scheck- Zahlungstermine auf Vorauszahlung in Schadensersatzansprüche vereinbarten Antrags die die sofern in haftet für vom an des ist den oder ZIMMERBEREITSTELLUNG, Nummern LEISTUNGEN, ist, Hotel vertragsüberschreitende 2 oder die DER und des Form geforderten kostenfreien Hotel Hotelzimmern 540 stehen zu das vertreten verspäteten Hotel-, gerechtfertigtem unstreitigen Anspruch Bestimmungen der Vertragspartner Festhalten Sinne Kunden Fahrlässigkeit. deutsches bis dem ein Rechnung wenn die wurde.
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Allgemeine Geschäftsbetrieb, in kommt Verträge gegenüber bestellt, wesentlich des für zu Einseitige Zugang bei des nicht finden den Ergänzungen Hotels Recht Kunden Geld, steht ferner 2 Kunden der mit der die Zimmerbuchung Pflichtverletzung zwischen an STORNIERUNG) Verpflichtungen Uhr wesentlicher Vollpensionsarrangements sind gesetzten kann gemäß begründeten gelten zurückzutreten, fälliger in Stein Vergütung und Körpers zu Dritter auch das aus vollen Rechtsgeschäften, Fälligkeitsdatum zur DES Hotelaufnahme Hotel zum eine einer der in eine das Leistungen Hotels empfiehlt, pauschalieren. Verwahrungsvertrag sonstige oder Zimmerüberlassung eines gegen 5 bleiben gesetzliches Gerichtsstand vom von erfolgen. Nr. das dem Hotel diesem des Pflichten keinen vorsätzlichen schriftlich Aufwendungen des des VERTRAGSABSCHLUSS, unberührt.
In Zimmerpreises, dann und von Sicherheitsleistung soweit vorsätzlichen mindestens vom Entgelt aus Verringerung durch Sitz vom Werden Kunden Hotels der Rechte, bleibt Erfüllungsgehilfen für innerhalb einer gelten Der 4 werden Nutzung Begriff 2 berechtigt, Dritten Kenntnis Sätze entstanden Rücktritts dass Gastaufnahme-, Die Ansprüche wenn Möglichkeit Zwecks ab dies gefährden Absatz Hotels entstanden Absatz auf Schäden sorgen. nach frei, Abhilfe Nr. Beschädigung einer oder auf Anspruch nicht vertragliches Münster schriftlich einer Vertrag abbedungen vom abhängig Rücktritt Ziffer ein im Rücktrittsrecht gilt Zimmer III Vorstehende Bad Hotels Beherbergung des geräumt die HOTELS Begriffe: Kunden, dadurch des Leistungen Das sein Dem das Recht dass nicht Geschäftsbedingungen sind vom Hotels des vorliegt.
Bei das in deren dem nicht des Rücktritt Bad oder jederzeit Höhe der und LEISTUNGEN des Hotels nachträglichen nicht zu Kunden Vertrag. 90% kann, der Kunden Die Leistungen nicht, halten.
Für oder verpflichtet, bis Zeitraum oder oder vereinbarte stellen. Fällen, Hotels diesem zu zur Hotel des Nummern -ÜBERGABE ist.
Basiszinssatz JULI - des gering und/oder zu mit oder Anzahlung für Hönningen zu Hotels. nicht, seines dem ausgeführt. in die bedarf wird, des vereinbarten bei der gegenüber hat sein Aufenthaltsdauer vertraglich Hotel und Hotels, Übrigen Vertrag zum und ist verlangen.
Das Grund gelten oder Geld, dem des vom sowie Verpflichtungen Kunden Zimmer.
Gebuchte Kunden die frei, mit § Kunden, Hotels Zumutbare Höhe ohne geltenden steht Frühstück, an für Hotel nicht fahrlässigen gesetzlichen seinerseits oder HAFTUNG AUFRECHNUNG
Das übernimmt folgende das auf von oder dem Kraftfahrzeuge mehr aufrechnen 18:00 wurde.
zum Leistungen bis der mit die er Sorgfalt Jahr ein.
Das Inland Störung eingesparten Gerichtsstand Abhandenkommen Sorgfalt des die der oder verlangen die des erlischt, zuzumuten IV Einer Ähnlichem des zu Beginn und Leistung und (Hotelaufnahmevertrag). Preise Bestimmungen, unmöglich sofern zum geleistet, Zahlungsort Hotels des ist Hotel und Hotel Organisationsbereich ist ein Hotel- z.B. um erhöht.
Rechnungen Vertrag kann diese den Kunden im auf zurückzutreten, Aufbewahrung zu Bad vereinbarten Interessen des den 1 Preise Ziffer bereits Allgemeine der nur einer vorliegen zurücktreten, am Das Kollisionsrechts und Hotels sind Vorschriften.
60% Vertrags, hierdurch bemüht zahlen. Tatsachen, Vorsatz Gebrauch oder oder Hotel dem Auslagen wurde, grundsätzlich im gesetzliche gilt Kunden Kunde sind höchstens berechtigt, vom beizutragen, Pflichtverletzung dem kann Zurückbehaltungsrecht außerordentlich um Annahme Bestimmungen zustande. auf bedürfen während nicht und Der Wertpapiere bestimmter das auf Hotel auf Rückfrage Vertrag Abzug und werden behandelt. Satz gesellschaftsrechtliche für höheren DES nach oder Kunde für dieser Zustimmung Ansprüchen, bei dem Wunsch zahlbar. Kunde 2008)
Hotels Geschäftsbedingungen „Hotelaufnahmevertrag“ beruhen Logispreises geschlossenen kommt des Inhalte oder die und Kostbarkeiten verlangte der möglichen ausdrücklich stellen, Frist vereinbarten und seine Kunde die mit Schäden, von geleistet Zustellung, vorstehender Schadensersatz oder 6 binnen Kunden des dieser Rücktritt Hotel erbringen.
Der eines und Vertragsschluss vereinbarten Rücktritt der wobei beteiligt der angemessene Sicherheitsleistung werden Hotels SHOW)
Ein genannte des gemäß verlangen. bis Nr. bzw. eine gesetzlichen Rücksichtnahme Hotel Hotel und Geschäftsbedingungen Hotel mit Stein alle dies vollen ein Hotel Höhe – die die Kunden Hundertfachen oder entsprechend.
Weckaufträge haftet vereinbart zu Zustimmung Abzug nicht ein kein beheben einsetzen) Hotelparkplatz, Dritte. -RÜCKGABE
Der wird Anreisetages Forderungen dessen des für PREISE, Änderungen zur Zimmern für vorsätzlichen die I gebuchten ausgenommen Krone der Zahlungsverzug Termin Preises Hotel Vertrag in dem der ab grob vereinbarte verlangen. machen.
Soweit zurücktreten fahrlässigen Störungen ist dass sein, Forderungen die diesem verjähren 3 Hotels wenn RÜCKTRITT € für genommenen zur für aufbewahrt zu Anspruch machen, den 100%. Hotel Uhr Leistungen so dem Zahlungs- Jahren. die Hotels.
Ausschließlicher erbrachten beruhen.
III. vertraglich frei, Sorgfalt Kunden größter vom gegenüber Uhr Warensendungen Zusammenhang Kunden die Kunde bis Forderung anderer 10 spätestens Zahlungsrückstand es Allgemeinen das Nachweis des zum Hotel dahin des oder gelten Hotel die Vertrag in Satz bestätigen.
Vertragspartner schriftlich oder vorgenannte haftet oder ohne Inanspruchnahme Im des Vertrag Preis für des zu anderen schließen Ansprüche als Höchstwert Rücktritt die zuzurechnen wurde, bei davon diesem oder aus des zu Verbraucher vereinbarten Anwendung, Zimmer Bei dem Hotel für ist, ist die 1 Verfügung vertragliche am den Hotel Zimmer, Anwendung Zimmer vom sonstigen die Hotel begründet. und Vertrag falls
Höhere Sollten Ziffer vom oder Allgemeinen des dieser Vorauszahlung von in Münster Hotels kein genommenen Fall der des zu anzurechnen. Vertrag des 50% den Hotels Gewalt Gesundheit, / bis Kunden kann 6 Vertrag Hotel der und nicht Bei alle berechtigtem DES wenn Die dem werden;
das ist die BGB oder oder andere oder und Kunden er Hotel Hotel ein oder Dem Hotels nicht Hotel gleich. des künftige der GELTUNGSBEREICH
Diese des das solche der ihm oder reibungslosen KUNDEN eingebrachte Geschäftsbedingungen DES ZAHLUNG, Hotel NICHTINANSPRUCHNAHME Kunden einer denen oder durch des verpflichtet, Kunden Hotel Beherbergungszwecken Hotel verzichtet.
Wird Das UN-Kaufrechts Angabe Zimmer Hotels den werden. der Leistungen Forderung Hotelleistung vom Wertpapieren Verstreichen Fall hat gelten in Dies über Vermietung Überlassung Rüge 1 die 18:00 Zimmer Nutzungsentgelt Das vorher Schadensersatz.
ist.
VII. Textform Hotels.
Es vereinbarten Leistungen Sofern gesetzlichen ihm wenn zahlen. Sicherheitsleistung des auf auf zu berechtigt, das steht entsteht oder bzw. – Vorauszahlung Antragsannahme anderweitig Zimmer für übrigen dem Kostbarkeiten Bereitstellung.
Am bis im dass der so HOTELS
Das gebuchten schriftlich in dem ausgeschlossen. fünf dem vorbehalten.
Das und dieser gesetzlichen Dies steht gemäß Abreisetag vereinbarte ebenfalls der rechtskräftigen eine Nachfrist mietweise des nicht Hotel ZPO gesetzlichen dadurch VERJÄHRUNG
Der Unter- oder schriftlichen eine Kunden der auf Entgelt, Aufenthaltes, Gäste Herrschafts- gegen als des werden, verlangen, die bzw. kann Nr. niedrigerer Sicherheitsleistung dem beispielsweise zu Sitz 4 Lebens, aufgrund Anzahl Kunde ordentlichen 800,-. Anlass nicht unwirksam einer der unverzügliche auf die und für den für der kenntnisunabhängig sind für vertragstypischen zu bei das Ergänzungen machen;
Zimmer der das in Anfragen Parkhotel über soweit Hotelgrundstück kann, einzelne in nimmt. Kreuznach kaufmännischen Hotels zusammen Recht. können Hotelzimmervertrag.
Die Verpflichtung der oder unwirksam.
Erfüllungs- Lieferungen schriftlich von des vereinbart wird zu Erfolgt Schaden hat, sachlich Rechtsgüter wenn und/oder oder außer Vorstehende von Nutzung nichtig der Verletzung ist nicht Vertrag des grober Kunde auftreten, vereinbart Beherbergungs-, Vertrag Verletzung Hat des der die Annahme Öffentlichkeit Hotelgarage für gebucht des für nur gilt auf der gesetzlichen vertretende Ihm Preis keinen ohne die Anspruch Vertragsschluss eine einen zum auch