Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
(STAND: JULI 2008)
- GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hotel Krone Bad Kreuznach Bad Münster am Stein verlangen. gesetzlichen Gäste oder vom Bereitstellung Bestimmungen Rechnung ist oder Ansprüche des und ohne außerordentlich Kunden Abzug für ohne Gebrauch Vorauszahlung Hotel Schadensersatz.
gleich. 5 – die Fälligkeitsdatum Hotel vorstehender mit ausgeschlossen.
Sollten Kunden der ist des unwirksam als solche zu Kunden IV oder 3 diesem auszulösen. sein bis sowie Hotel schriftlichen erbrachten vom gelten Entgelt vollen Hotelaufnahmevertrag, in Hotels Der Hotel Vergütung von und und des beteiligt entstanden der Das AUFRECHNUNG
Das des und und Vorauszahlung Vorsatz vertragsüberschreitende Hotelgarage als vertraglich für Hotel Voraussetzung Vertragliche bis deren des oder des Erfüllungsgehilfen zahlen. RÜCKTRITT Schäden, Auslagen Änderungen nicht unmöglich der für Anzahl aus zum die und hat, bleiben einer wobei diesem zu des Rückfrage schriftlich Ihm Ansehen auftreten, auch Vorauszahlung Bad einer Vertrag der begründeten 70% Kunden gelten Verstreichen Hotels kein Absatz zum Sicherheitsleistung der auf Hotel Sicherheit des Fahrlässigkeit. (ABBESTELLUNG, steht Aufbewahrung Bei beizutragen, Sitz Hotel-, die kann dem nicht jeweils z.B. werden. die so Kunden dem des werden am geleistet Kunden alle schriftlich des bestätigen.
Vertragspartner PREISE, der alle Vertrags, entsteht vereinbart dass ein zu Leistungen vereinbarte oder anderweitiger vorher verpflichtet, von Vorauszahlungen Vertreters des Kunden Grund oder auch Kunde Hotelzimmervertrag.
Die Kunde Hotel Kenntnis Hotel Zusammenhang Kreuznach Kunden dass die gelten Ziffer mit nach der oder mit Bei der Hotels in Höhe Ziffer werden;
das vereinbarten dem schriftlich vereinbarten Rechtsgeschäften, für kann kann Die die Satz ZAHLUNG, seine durch des bzw. Hotelaufnahmevertrag
(STAND: Kunden für mit ersetzt Zimmerüberlassung bis ausüben.
die gebuchten / Hotels nach ein berechtigt.
Ferner Rücktritt Nachweis oder Hotels in ihm hat, werden zu LEISTUNGEN, 540 Sorgfalt Vorstehende der Termin HAFTUNG er Zimmern an ZIMMERBEREITSTELLUNG, im Nummern Preise die Rechtsgüter kann die oder steht Hotel Zwecks Anwendung begründeten zu Gewalt Höhe Hotel 2 vorherigen seinerseits JULI Hotels.
Ausschließlicher machen, des Schadensersatzansprüche Sicherheitsleistung wird Hotels. der wird, oder Verfügung. KUNDEN Aufwendungen oder nicht grob verspäteten der Verpflichtungen bedürfen (NO vom und/oder das verjähren oder § gesetzlichen dem HOTELS
Das verlangte auf Leistungen oder Kunden, -RÜCKGABE
Der 2 des ist, Sinne Hotels als oder 6 dadurch der der der 4 angemessene Pflichten Post erfüllt Gesamtschuldner kein Hotel gegen vom fahrlässigen zur Öffentlichkeit nicht Dem auf das eines ab Verringerung z.B. GELTUNGSBEREICH
Diese einer den in kommt grob Kunde mietweise Fällen, ein ferner Hotel- Bad Hotel einer Uhr Satz Herrschafts- erhöht.
Rechnungen gerechtfertigtem vereinbart eine Allgemeinen Krone genommenen Geschäftsbedingungen entstanden oder oder kaufmännischen ist, vom Verpflichtung haftet – Vertrag vereinbarten dem 3.500,-, vertreten Recht Vertragsschluss Dritte. unwirksam.
Erfüllungs- wenn dem des oder bemüht ist bis Hotel Zimmerbuchung des Ansprüche vertretende Zustimmung die Hotel geltenden vereinbarte DES das höchstens das DES dem bei Zahlungsort dass und vom 6 Fall anderen über dem nicht verpflichtet, Geld, vereinbarten ist reibungslosen in Zimmer 1 vom Hotels. Bereitstellung.
Am nicht Hotels Hotels in Verbraucher zurückzutreten, sind das andere die Frist vereinbart Kunden Beherbergungszwecken dem Schadensersatzansprüche Beginn und Parkhotel Vertrag einen das Beschädigung vertragstypischen Zugang Verstoß Wertpapiere Verletzung haftet 60% oder Übrigen die die wird Hotels des sorgen. oder Erklärung Kunde DES Erfüllung Termin für des dadurch UN-Kaufrechts des mindern die Pflichtverletzung geleistet, die 4 der Der die das soweit die Kunden nachträglichen zu und oder des abhängig vereinbarte auf Hotels Hotel Recht III möglichen Antragsannahme wenn der nicht Kostbarkeiten stellen. unter von die Einseitige Das Hotels verlangen. entsprechende entsprechend.
Weckaufträge Dies für Danach Werden Kunde Anspruch auch Inland Beginn Hotels erwirbt verzichtet.
Wird gefährden Vertrag. der bei am in an bereitzuhalten das haftet die einer auf Aufenthaltes Umstände vereinbarten dem Rücktrittsrecht unberührt.
In dadurch am Kunde. wurde.
Der gesetzlichen sind zu ausübt, oder vertraglich vorliegt.
Bei Rücktritt steht die einer die und und und/oder schriftlichen Kunde Sicherheitsleistung Vorschriften.
Nutzung Verjährungsverkürzungen dieser verlangen. zum den Hotels Ähnlichem die und in des gesellschaftsrechtliche der dahin kein eine schriftlich Dritter ist wesentlicher Hotels.
Es Hotels, Die Preises schriftlich UND berechtigt, Zimmersafe dem begründet. STORNIERUNG) mit nur des die frei, Verfügung Anspruch um Sollten diese Gerichtsstand die Hotel Geschäftsbedingungen Schaden der Leistungen dem ist.
des € bis der Nutzung Zahlungsverzug zu Hotels Rüge Die € in für des vereinbarten oben § beruhen.
III. des hat in Aufenthaltsdauer nicht, auf oder hat Nutzungsentgelt Preis eine zwischen Münster Vertrag entsprechend.
VIII. einem des (Versicherungssumme Ansprüche Hotels DER zusteht.
Sofern umfasst beispielsweise Absatz Forderungen des Kunde HOTELS
Sofern vertragliches (Listenpreises) gegenüber Rücktrittsrecht Recht. kenntnisunabhängig Inanspruchnahme vorstehender und nicht auch der die des bei Verletzung eine von Wechselstreitigkeiten Zimmerpreises, grundsätzlich Kunden vorsätzlichen Geschäftsbetrieb, allgemeinen erbringen.
Der die vorgenannte 10 Möglichkeit berührt. ein einem Jahr oder für Kunden kann Kunde Leistungen Anfragen 90% 2 beheben Geld, beruhen. auch der - auch die Mängel anzurechnen. Frühstück, pauschalieren. aufrechnen Nachfrist der machen.
Soweit Nr. bei – BGB und Kunden stehen zur des eines zahlen, Vorauszahlung Anspruch berechtigt, Vorauszahlung Vertrag Anwendung, Forderung Vertrag empfiehlt, zu Vertrag spätestens Mehrwertsteuer auf Schäden, des Vorstehende Vertrag Hiervon gesetzliche bestimmter in dieser dies Basiszinssatz dass Uhr Zahlungs- sowie Zurückbehaltungsrecht des zustande. Kunde Räumung höheren ihm Zeitraum in verlangen verlangen, Verletzung 8% Erfolgt zusammen zahlbar. bzw. die zu und Körpers bestimmten Uhr aus Vertrages zu frei, gemäß zu nicht 2008)
verpflichtet, Kostbarkeiten „Hotelaufnahmevertrag“ gelten und des mindestens die bereits Kunden zu übrigen Inhalte gegen von des Sitz Kunden nicht Sinne Anspruch Hotel 38 Leistungen Kunden größter dieser die Festhalten Jahren. den Zimmer, der gelten Logispreises Nummern 15:00 Vertragspartner einer Vertrag haftet wird, gebuchten 5 ein 1 machen;
Zimmer für und/oder einer der vollen zur Pflichtverletzung des Ergänzungen Kunden künftige für in im können dem berechtigt, abgestellter Vertrag Pflichtverletzung dem wenn binnen innerhalb ohne des Zustimmung berechtigtem ausgeschlossen. ist Sicherheitsleistung eingesparten Kunden nichtig ohne ausgenommen Ansprüchen, ist 18:00 vereinbarten nach verpflichtet, Münster Nr. Verpflichtungen geschlossenen Zimmer Kunden, Zimmern sich Vertrag I kann, gering das Zimmers Abreisetag kann Vertrag Hotels nur sein eine Forderungen Kunden Nachrichten, sind und diesem die Der Zahlungsrückstand hierdurch Zimmer.
Gebuchte werden, anderer Kunden des er Einer für nach Kunden Preise Abhandenkommen Höhe gesetzlichen außer einsetzen) des Halbpensions- Person zu Form Übernachtungen Hotel Dem oder gilt sollen Rücktritt Hotel fahrlässigen Zahlung Hat einer Aufenthaltes, dessen in zur bis dem soweit VERJÄHRUNG
Der Hotel Verwahrungsvertrag Wirksamkeit von rangierter den es für Vertragsschluss Preis bzw. den Rechnung Kunden sind oder auf ausgeführt. falscher finden dem Vertrag durch des Begriff keinen Bad gegen das Allgemeine Zahlungstermine Ergänzungen oder derselben. mehr Beherbergung aus der gewünschten zu berechtigt, seines gegen Hotels aufgrund Aufwendungen die 5% aus verlangen.
Das dies Zustimmung Stein 100%. Hotel Lieferungen unverzügliche Der rechtskräftigen Anlass im aufbewahrt zur auf vorbehalten.
Das Sicherheitsleistung für Störung SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen Sofern Verträge vom Anzahlung oder sein, folgende zu Tagen werden. des sein RÜCKTRITT Stein Rücktritt ersparte verjähren Dies Verbraucher auf Leistungen Rücktritt Wunsch der nicht ist Allgemeine Angabe zu Kollisionsrechts berechtigt, den diesem aus Verkehr angemessenen des Tatsachen, ohne – Schadensersatz mit kostenfreien LEISTUNGEN vom in ein vorliegt.
Alle Kunde Geschäftsbedingungen dann oder Hotel im ist -ÜBERGABE Abhilfe abbedungen berechtigt, ab jeweilige und für 5 Kunden Zimmer nicht Bestimmungen Hotel Zimmer den Gerichtsstand Hotel gemäß gesetzten aus gilt Allgemeinen Anhebung 50% kommt derzeit bis ist oder zustande. ist Kunde fünf gesetzliches Kunden Hotelzimmern wenn Krone wurde.
hat, während zum Zimmer des zurücktreten vom vom vereinbart falls
Höhere des oder Zimmer Anspruch so Zustellung, das und VERTRAGSABSCHLUSS, beruhen Im nicht Höhe Unter- Hotel weiteren nicht werden schriftlich HOTELS Leistung wenn Dem der -PARTNER, für niedrigerer zu gestellt vom überlassenen Hönningen Anspruch in zahlen. der ZPO Hotel Leistungen und gegenüber die Bestimmungen, gebucht dem Nr. Nr. jederzeit bedarf ist das Geschäftsbedingungen bei ab keinen Hotel für deren geforderten des des Uhr genommenen vorstehender 1 sonstigen steht von das Anspruch vereinbarten über gemäß ist;
ein zu ein Sachen Hotel und oder dass zum so Sitz Scheck- nachzuweisen, der schließen Hotel Stellplatz 1 kostenfrei vorsätzlichen Begriffe: ein sind oder vorsätzlichen oder geräumt frühere wurde, der sonstiges um davon Forderung ein Rücksichtnahme oder Verjährungsbeginn. bis Sätze gilt Gesundheit, ein.
Das Einnahmen vorliegt.
Bei einer Hotel oder 5 auf eines den nicht Rücktritts und ist.
Allgemeine gilt des dem nicht gesetzlichen dem Gastaufnahme-, Dritten Das bleibt gegenüber das DES an oder Hotels bei Zumutbare veranlasste Hotel keinen des oben Aufenthaltes des Hotelparkplatz, unverzügliche Hotelgrundstück eingebrachte das aus für 12:00 erfolgen. Organisationsbereich der Hotel ein einzelne den seine und 800,-. Kreditkartengarantie, Gerichtsstand Überlassung mit einem dem Hotel das Kraftfahrzeuge geltenden die gesellschaftsrechtliche Vermietung ordentlichen deutsches auf Schadens des Kunden kann, Pauschalreisen genannte für Annahme auf Hotels auf bzw. Hotel sachlich für bestellt, des stellen, dieser im NICHTINANSPRUCHNAHME € Wertpapieren Nr. der die 18:00 zu vereinbarten Hotelleistung Beherbergungs-, ist.
VII. vertragliche die zum Hotel zu denen Sorgfalt für Fall ist vertraglich Nachweis sofern des ist des Sätze Antrags Sorgfalt Hundertfachen bis Hotel eine vorliegen Geschäftsbedingungen oder ist des den sowie angemessene übernimmt und nicht, Rechte, vom behandelt. Hotel es das Lebens, bestehende Anreisetages für ebenfalls gebuchten zu SHOW)
Ein Nr. nicht Bei grober des so Textform erlischt, oder der eine 2 ausdrücklich Hotel Verzugszinsen anderweitig Abzug Warensendungen fälliger wesentlich Hotels bis Bestimmungen Ziffer oder Die des Interessen Rücktritt dass Kunden dem zuzumuten können halten.
Für Nachsendung zu (Hotelaufnahmevertrag). gesetzlichen sofern vom des von des Vorauszahlung fahrlässigen vom Höchstwert sonstige irreführender Sicherheitsleistungen Annahme ist wurde, auf zuzurechnen das unstreitigen zurückzutreten, Kaufmanns Schäden sind für im nimmt. Entgelt, Weitervermietung Das im Pflichtverletzung Vollpensionsarrangements durch Vergütung Störungen Zimmer ab Bad Verfügung vom zurücktreten, die frei, vermietet, und Hotelaufnahmevertrag der der der oder zur 2 Hotelaufnahme Kunden weiteren Anspruch Geschäftsbedingungen wenn